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Auch Vermieter sollen in Zukunft Zu- und Wegzüge melden

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Die Erweiterung der Meldepflicht soll die Arbeit der Gemeinden erleichtern.
Aldo Ellena

Der Kanton Freiburg plant eine Änderung des Gesetzes über die Einwohnerkontrolle. Sowohl die Meldepflicht als auch der Zugriff zu den Daten soll erweitert werden.

Dass sich das Gesetz über die Einwohnerkontrolle an geänderte Umstände anpassen muss, darüber war sich der Grosse Rat schon bei der Annahme einer entsprechenden Motion einig. So sind neue Vereinigungen und Institutionen entstanden, welche auf Daten der Einwohnerkontrolle angewiesen sind: etwa der Verein eCH für Standards im Bereich von E-Government, der Freiburger Wohnungs- und Immobilienmonitor oder das Inkassobüro Serafe. Auch sind Zugriffe auf Online-Dienste des Staates immer häufiger. Nun legt der Staatsrat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes vor, welcher diesem Anliegen entspricht. 

Vermieter müssen melden

So soll der meldepflichtige Personenkreis erweitert werden. Bisher galt eine Meldepflicht nur für Personen, die selber innerhalb des Kantons ein- oder umziehen. Neu soll auch meldepflichtig sein, wer Drittpersonen gegen Entgelt für mehr als drei Monate beherbergt.

Die Umwandlung der Auskunftspflicht unterstütze die Gemeinden dabei, die Einwohnerregister auf dem neusten Stand zu halten. Nebst der Ankunftserklärung umfasst diese Pflicht auch das Melden von geänderten Umständen oder eines Wegzugs aus der Gemeinde.

Mit der Gesetzesänderung wird auch der Zugriff auf die Informatikplattform der Einwohnerdatenregister («Fripers») erweitert. Bisher hatten nur Behörden und öffentliche Verwaltungen in Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben einen direkten Zugriff. Andere Privatpersonen und Organisationen, welche mit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe beauftragt sind, erhielten die benötigten Daten nur in Listenform als Datenauszug. Diese Kommunikationsform für private Partner des Staates entspreche aber nicht mehr der Realität. Die neue elektronische Plattform «eUmzugCH», bei der auch Kantone als Aktionäre mitmachen, erfordert beispielsweise einen direkten Zugriff mittels Abrufverfahren.

Datenschutzbehörde warnte

Der Staatsrat schreibt, die Vernehmlassung habe keine grundsätzlichen Einwände gebracht, allerdings seien auch nicht alle Vorschläge übernommen worden. Warnungen der Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz seien zwar berücksichtigt, nicht jedoch als Hinderungsgrund für das Projekt angesehen worden.

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