Untertitel: Der Grosse Rat erhöht den Einsatz bei den Geldspielautomaten auf fünf Franken
. Der maximale Einsatz bei den neuen Geschicklichkeitsautomaten, welche ab April 2005 die bisherigen Geldspielapparate in den Gaststätten und Spielsalons ersetzen werden, darf fünf Franken betragen, der Gewinn ist unbeschränkt (Jackpot). In den Spielsalons dürfen zehn solcher Automaten aufgestellt werden (bisher zwei). Und die Bedürfnisklausel ist aufgehoben worden.