Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Auf der Skipiste angefahren – Wer bezahlt?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ratgeber Versicherung

Ich wurde auf der Skipiste von einem Raser angefahren und zog mir einen Bänderriss zu. Der Raser schien alkoholisiert zu sein. Wie wird er zur Verantwortung gezogen, und wer bezahlt die Unfallkosten? A.S.

 

 Mit seiner riskanten Fahrweise hat der Raser gegen allseits anerkannte Regeln verstossen und kann strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Damit er vom Strafrichter belangt werden kann, müssen Sie Strafanzeige einreichen. Nur bei einer schweren Körperverletzung schreitet die Strafbehörde von sich aus ein – vorausgesetzt, sie wird über den Unfall orientiert.

Für die Heilungskosten und einen allfälligen Verdienstausfall können Sie vom Raser Schadenersatz verlangen, soweit Ihr Schaden nicht von Ihrem Unfall- oder Krankenversicherer abgegolten wurde. Die Privathaftpflichtversicherung des Rasers wir ihre Leistungen möglicherweise wegen der groben Fahrlässigkeit des Unfallverursachers kürzen; der Raser riskiert also, einen erheblichen Geldbetrag selber bezahlen zu müssen. Auch ein Rückgriff Ihrer Unfall- oder Krankenversicherung auf den Unfallverursacher wird von dessen Privathaftpflichtversicherung möglicherweise nicht vollständig abgedeckt. Wichtig: Bei einem Unfall auf der Skipiste sollte wenn möglich die Identität des Rasers durch den Pistendienst festgestellt werden, und auch die Namen allfälliger Zeugen sind zu notieren.

 Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich istTanja Kocher, Leiterin Kommunikation und Mitglied Geschäftsleitung.Homepage:www.svv.ch/ratgeber

Meistgelesen

Mehr zum Thema