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Auf der Suche nach der Steuergerechtigkeit

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Auf der Suche nach der Steuergerechtigkeit

Grosser Rat in der Frage der steuerlichen Entlastung der Familie gespalten

Der Grosse Rat war sich am Donnerstag einig: Die Freiburger Familien sollen steuerlich entlastet werden. Bei der Frage allerdings, wie dies geschehen soll, gingen die Meinungen auseinander.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Falsch ist es gemäss der Ratslinken, einfach die Sozialabzüge für Kinder auf dem steuerbaren Einkommen zu erhöhen. Mit der beschlossenen Erhöhung der Abzüge um 800 Franken werden ihrer Ansicht nach die höheren Einkommen frankenmässig mehr entlastet als die niedrigen Einkommen, dies wegen des progressiven Steuertarifs. Die SP stellte deshalb den Antrag, einen Systemwechsel vorzunehmen und einen Abzug auf dem geschuldeten Steuerbetrag vorzunehmen statt auf dem steuerbaren Einkommen. So würden sich die Sozialabzüge frankenmässig für alle Steuerzahler gleich auswirken, ob Arm oder Reich. SP-Sprecherin Antoinette Romanens gab zudem zu bedenken, dass die höheren Einkommen meist auch andere Abzüge geltend machen können. «Die SP befürwortet deshalb einen Steuerrabatt», verteidigte sie ihren Antrag.

Systemwechsel unerwünscht

Der Staatsrat und die Vertreter der bürgerlichen Parteien lehnten aber einen solchen Systemwechsel klar ab. So rechnete z. B. Jean-Louis Romanens (CVP, Sorens) vor, dass ein Steuerzahler mit einem steuerbaren Einkommen von 30 000 Franken fast 30 Prozent weniger Steuern bezahlt, wenn er einen Sozialabzug für ein Kind geltend machen kann. Ein Steuerzahler mit einem Einkommen von 150 000 Franken zahle jedoch bloss vier Prozent weniger Steuern. Auch wurde daran erinnert, dass andererseits die Kinderzulagen die höheren Einkommen auch mehr belasten als die niedrigen.

Mittelschicht entlasten

Die bürgerlichen Vertreter wollten mit der Erhöhung der Sozialabzüge auf dem steuerbaren Einkommen auch die Mittelschicht entlasten, welche oft «zu reich» ist, um in den Genuss von Prämienverbilligungen oder Stipendien zu gelangen. Sie wollten so vermeiden, dass mit der Steuerpolitik nur Sozialpolitik betrieben werde.

Finanzdirektor Urs Schwaller wehrte sich auch aus praktischen Gründen gegen einen Systemwechsel, zumal Bund und die andern Kantonen auch dem bisherigen System treu bleiben. Zudem hätte ein Wechsel eine umfangreiche Analyse bedingt, so dass die Steuerentlastung für Familien erst ab dem Jahre 2005 hätte in Kraft treten können.

Gegen Doppeltarif

Auch der Antrag von Michel Monney (CSP, Ependes), einen Doppeltarif einzuführen, fand beim Parlament keine Gnade. Er wollte einen Steuertarif für Verheiratete und Alleinstehende mit Unterhaltspflichten sowie einen zweiten für Alleinstehende ohne Familienpflichten. Damit wollte er vor allem die erste Kategorie Steuerzahler mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 50 000 und 100 000 Franken entlasten.

Splitting erweitert

Verheiratete Paare und Alleinerziehende werden aber dennoch eine Entlastung erfahren. Der Grosse Rat stimmte dem Antrag des Staatsrates zu, den Steuersatz für Ehepaare und Einelternfamilien zu senken. Er beabsichtigt, ein Splitting mit einem Divisor von 1,8 einzuführen. Dies bedeutet, dass das Einkommen von Paaren zu einem Satz besteuert wird, der 56 Prozent des Einkommens statt wie bisher 60 Prozent entspricht. Noch weiter sollten die SP-Grossrätinnen Antoinette Romanens und Solange Berset gehen. Sie hatten in ihrer Motion gar ein Vollsplitting gefordert. So wollten sie vermeiden, dass die Frauen «nur arbeiten, um Steuern zu bezahlen», wie dies oft zu hören sei.

Keine Mühe hatte der Grosse Rat, einer Erhöhung der Abzüge für die ausserfamiliäre Betreuung der Kinder (Krippen, Tageseltern usw.) zuzustimmen, und zwar von heute 2000 auf 4000 Franken pro Kind. Anne-Claude Demierre (SP, La Tour-de-Trême) forderte in ihrer Motion ursprünglich gar eine Erhöhung auf 7000 Franken pro Kind, schloss sich aber gestern dem Antrag des Staatsrates an. Dafür plädierte Pascal Kuenlin (FDP, Marly) für einen Abzug von 7000 Franken. Seiner Ansicht nach sind Krippen usw. eine Voraussetzung, damit beide Elternteile erwerbstätig sein können. Er betrachtete diese Kosten praktisch als Berufsauslagen.

Urs Schwaller konnte noch nicht versprechen, dass die Altersgrenze von 12 auf 16 Jahre erhöht wird. Dann könnten solche Abzüge nur geltend gemacht werden, wenn die Kinder von diplomierten Betreuern in Obhut genommen werden.

Vermögenssteuer

Steuererleichterungen in der Höhe von 15 Mio. Franken will der Staatsrat gewähren. Deshalb wehrte er sich gegen eine Motion von Denis Boivin (FDP, Freiburg), die Vermögenssteuer zu senken. Der FDP-Grossrat gab zu bedenken, dass dieser Steuertarif seit 30 Jahren nicht mehr der Teuerung angepasst wurde, welche in diesem Zeitpunkt 150 Prozent betragen habe. So rechnete er vor, dass ein damaliges Vermögen von 400 000 Franken heute einer Million entspreche. Der Steuersatz sei deshalb für das wertmässig gleiche Vermögen von 2,7 auf 3,5 Promille gestiegen. Laut Boivin könnten mit einem günstigen Steuertarif vermögende Leute angezogen werden, die dann im Kanton Freiburg nicht nur Steuern bezahlen, sondern auch investieren und konsumieren würden.

Der Finanzdirektor machte deutlich, dass vor allem die Millionäre von einer Senkung der Vermögenssteuer profitieren würden, und das seien bloss zwei Prozent der Steuerzahler. Sie bezahlen nämlich die Hälfte der Vermögenssteuer im Kanton Freiburg.
Ganz leer ging Denis Boivin aber nicht aus: Die Auswirkungen der kalten Progression auf der Vermögenssteuer sollen künftig ausgeglichen werden können.

Steuerausfälle von 30 Millionen

Die vorgesehenen Steuererleichterungen werden dem Staat jährlich einen Einnahmenausfall von rund 16 Mio. Franken bescheren. Ähnliche Mindereinnahmen werden die Gemeinden haben.

Es war die klare Absicht des Staatsrates, den Familien und Paaren ein Steuergeschenk von 15 Millionen zu gewähren, aber keineswegs grosszügiger zu sein, wie Finanzdirektor Urs Schwaller zu Beginn der Steuerdebatte betonte. Mit Erfolg wehrte er sich am Donnerstag gegen weitergehende Forderungen, als die sieben Motionen behandelt wurden.

Ihr Schicksal im Einzelnen:

Motion Denis Boivin: Senkung des Steuersatzes auf dem Vermögen: Nein mit 88 zu 23 Stimmen.

Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die Vermögenssteuer: Ja mit 91 zu 18 Stimmen (2 Enthaltungen).

Motion Markus Bapst/Jean-Louis Romanens : Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder: Ja mit 87 zu 24 Stimmen (2 Enthaltungen).
Motion Michel Monney: Einführung eines Doppeltarifs: Nein mit 73 zu 24 Stimmen (5 Enthaltungen).
Motion Antoinette Romanens/Solange Berset: Besteuerung der Ehegatten (Splitting): Ja mit 96 zu 1 Stimmen (1 Enthaltung).

Aufteilung der Steuerschuld zwischen Ehegatten: Nein mit 70 zu 28 Stimmen (4 Enthaltungen).

Motion Solange Berset/Antoinette Romanens: Sozialabzüge für Kinder auf dem Steuerbetrag: Nein mit 69 zu 34 Stimmen.
Motion Anne-Claude Demierre: Erhöhung der Abzüge für Betreuungskosten: Ja mit 99 zu 2 Stimmen.
Motion Michel Losey: Abzug der effektiven Kosten

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