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Auf der Suche nach Gerechtigkeit

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Heute Abend stellen Experten des Kantons zwei Varianten für ein zukünftiges Wahlverfahren für den Grossen Rat vor. Die eine verbindet die bisherigen Wahlbezirke Vivisbach und Glane zu einem Wahlbezirk, die andere ist eine grundlegende Reform der Art und Weise, wie die Parlamentssitze unter den Parteien aufgeteilt werden. Beide Varianten sind eine Reaktion auf den Entscheid des Kantonsgerichts vom letzten Herbst, dass das aktuelle Freiburger Zuteilungsverfahren unfair sei und das Gleichheitsgebot aus der Verfassung verletze.

Die Gesetzesrevision befindet sich bis Ende April in der Vernehmlassung (die FN berichteten). Die Details sind dem erläuternden Bericht über die Änderung der Gesetzgebung im Bereich politische Rechte zu entnehmen. Staatsrätin Marie Garnier macht keinen Hehl daraus, dass sie die zweite Variante, den «doppelten Pukelsheim», vorzieht. Auch die Oberamtmänner der beiden betroffenen Wahlbezirke können sich mit der Fusion nicht anfreunden.

Es begann mit einem Urteil

Der «Pukelsheim» ist die Folge eines Grundsatzurteils des Bundesgerichts aus dem Jahr 2002. Dieses Urteil hat auch für den Kanton Freiburg Auswirkungen. Die Stadt Zürich wurde zur Reform seines Wahlsystems gezwungen. Das alte sei unfair. Das Problem: Zur Erringung eines Sitzes waren in den verschiedenen Wahlbezirken unterschiedlich viele Stimmen nötig. Im Fall des beanstandeten Stadtkreises brauchte eine Partei 33 Prozent für einen Sitz. Die Grünen erreichten «nur» 16 Prozent Wähleranteil und damit keinen Sitz. Im Gegenzug wurde eine Verzerrung zugunsten der SVP beobachtet. Allein wegen der Aufteilung der Wahlkreise holte die Partei im Stadtparlament mit 18,5 Prozent Wähleranteil 25 Prozent der Sitze. Zürich verzichtete auf die ebenfalls mögliche Zusammenlegung von Wahlkreisen. Der deutsche Mathematiker Friedrich Pukelsheim erhielt den Auftrag, ein neues Wahlsystem zu erfinden. Der Kanton Zürich und nach ihm weitere Kantone mit dem gleichen Problem übernahmen es.

Wäre der «Pukelsheim» damals schon gültig gewesen, hätten in Zürich die SVP acht und die SP fünf Sitze zugunsten kleinerer Parteien abgeben müssen. Die Rechenmodelle des Kantons, basierend auf den Wähleranteilen der letzten beiden Grossratswahlen, zeigen ebenfalls grosse Abweichungen von bis zu drei Sitzen (Bild). Das alte Verfahren stärkt die grossen Parteien und schwächt die kleinen–mit der Folge, dass diese sich zum Beispiel in kleinen Wahlkreisen gar nicht organisieren. Die Wirkung des Wahlsystems auf das Ergebnis der Wahl ist stark.

Gegen «verlorene» Stimmen

 Der «doppelte Pukelsheim» ermöglicht die Umsetzung des Prinzips «Ein Mensch, eine Stimme». Jede Partei soll bei einer Proporzwahl gleich viel Anteil an den Sitzen haben, wie sie Stimmenanteile erreicht hat. Zudem sollen möglichst viele Wähler sich im Parlament vertreten wissen. In kleinen Wahlkreisen gibt es viele «verlorene» Stimmen, da nur die grossen Parteien Sitze erhalten.

Das Bundesgericht gab nun vor: In einem Wahlbezirk müssen mindestens neun Sitze zu vergeben sein, damit man von einer fairen Proporzwahl sprechen kann; das bedeutet umgerechnet einen Sitz pro zehn Prozent Wähleranteil. Beide im Kanton Freiburg vorgelegten Varianten würden diese Bedingung erfüllen. Bei der Bezirksfusion bräuchte eine Partei 6,25 Prozent für einen Sitz, beim Pukelsheim gar «nur» 0,9 Prozent.

Sitze zweimal verteilt

Beim «Pukelsheim» werden die 110 Sitze zweimal verteilt, zuerst unter den Kantonalparteien entsprechend ihrem kantonalen Wähleranteil, und dann in den Bezirken aufgrund der regionalen Ergebnisse. Am Schluss muss die Rechnung aufgehen. So wird kein Wähler von der Verteilung der Sitze ausgeschlossen, nur weil er eine kleine Partei wählt. Dabei wird die tief in der Bevölkerung verankerte Bezirksstruktur im Kanton Freiburg nicht angetastet.

Das Wahlsystem Pukelsheim berücksichtigt stärker als das aktuelle den Wählerwillen und die Verfassung. Es hat aber einige bedeutende Nachteile. Da wäre die komplexe Berechnung, die ohne Computer unmöglich und für die Wähler nicht nachvollziehbar ist. Da ist Vertrauen angesagt. Dann nimmt der Zwang zu kantonsweit harmonisierten Listen den Regionalparteien das Profil. Und: Es kann sein, dass in einem Wahlkreis eine Partei mehr Sitze erhält als sie verdient, nur um die Schlussrechnung stimmig zu machen.

Ein spezifischer Vorteil für den Kanton Freiburg ist die Übertragbarkeit des Systems auf die zukünftige Gestaltung des Territoriums. Während heute auf Gemeindeebene das Problem zu kleiner Wahlkreise nicht besteht, kann der «doppelte Pukelsheim» auch für die Bestellung eines Generalrats einer fusionierten Gemeinde angewendet werden.

Drohende Zersplitterung?

Gegner des «doppelten Pukelsheim» warnen davor, dass dieser auch Kleinstparteien ins Parlament bringen würde. Das führe zu einer Zersplitterung. Die Einzelmasken erschwerten die Suche nach Kompromissen, so die Kritik, es drohten zudem Marathondebatten, wenn jeder sich äussern wolle. Im «Geburtskanton» des Verfahrens, in Zürich, haben die grossen Parteien deshalb eine künstliche gesetzliche Wahlhürde aufgezogen. Diese Sperrklausel, die Pukelsheim nicht vorgeschlagen hatte, erwies sich in der Folge als Knacknuss. Nicht nur die kleinen Parteien, auch Experten lehnen sie ab (Kasten rechts). Von dieser künstlichen Hürde betroffen sind neben Kleinstparteien auch traditionelle Gruppierungen wie die EVP. Eine solche Hürde wird auch im Kanton Freiburg vorgelegt (Kasten unten links).

Reaktionen: Die Frage ist, ob man profilierte Köpfe wie Louis Duc haben will oder nicht

D ie Grünliberalen haben mit einer Beschwerde die Diskussion angestossen. GLP-Co-Präsident Daniel Wismer betont, dass eine kantonsweite Wahlhürde dazu führen würde, dass regionale Politgrössen wie der Unabhängige Louis Duc aus der Broye aus dem Parlament gedrängt würden. Eine Zersplitterung drohe im Kanton Freiburg nicht, da Einzelne davon profitierten, wenn sie wie bisher in den Fraktionen mitarbeiteten.

Für Christa Mutter (Grüne) ist klar: «Die sauberste Lösung wäre der Pukelsheim ohne Quorum.» In anderen Kantonen funktioniere er. Zwar sei das Verfahren für die Bevölkerung rechnerisch nicht nachvollziehbar, doch das gelte auch für das aktuelle System.

Eine Arbeitsgruppe von Vertretern der kleineren Mitte-Links-Parteien koordiniere deren Standpunkt in der Wahlsystem-Frage, so CSP-Präsident Philippe Wandeler. Für ihn ist eine faire Repräsentation der Parteien wichtig – kleiner wie auch grosser Parteien. «Die Diversität ist für die Lebendigkeit einer Demokratie zentral. Auch lokale Parteien wie die Liste von Louis Duc haben ihre Berechtigung.»

Susanne Rüfenacht (EVP) hält den «doppelten Pukelsheim» für die fairste Lösung. Das Prinzip «Eine Person, eine Stimme» stehe im Vordergrund. Sie ist gegen die gesetzliche Wahlhürde, die sie als «undemokratisch» bezeichnet. Die Erfahrung in anderen Kantonen zeige: «Sie dient bloss den grossen Parteien zur Verteidigung ihrer Pfründen.»

Sandro Arcioni (BDP) will keine Fusion der bisherigen Wahlbezirke Vivisbach und Glane. Es gebe keine Alternative zum «doppelten Pukelsheim» ohne Hürde, da zum Beispiel eine kantonsweite Schwelle von 3,5 Prozent nicht realistisch sei und die kleinen Parteien benachteilige. fca

Pukelsheim: Der Teufel steckt oft im Detail

M ichael Hermann, Politgeograf und Leiter der Forschungsstelle Sotomo, sieht im System Pukelsheim viele Vorteile. Es habe aber auch Nachteile: «Parteien können wegen der Berücksichtigung der Oberzuteilung Sitze erhalten, wo sie gar keine verdienen.» Das gelte vor allem in Kantonen mit vielen kleineren Wahlkreisen.

Er würde auf eine Wahlhürde verzichten, da so der Vorteil – der erleichterte Zugang der kleineren Parteien zu Sitzen – wieder ausgehebelt würde. «So wird für die kleineren Parteien wieder eine Schwelle eingeführt.» Die Angst vor der Zersplitterung der Parteienlandschaft teile er nicht, zumal das Schweizer Konkordanzsystem ohnehin ständig wechselnde Mehrheiten kenne. «Eine grössere Anzahl von Parteien beeinträchtigt die Stabilität des Systems nicht», sagt Hermann. Gerade regional definierte Wahlhürden behinderten etablierte Kleinparteien und bevorzugten jene, die an wenigen Orten ihre Hochburgen haben.

Hermann nimmt an, dass der «doppelte Pukelsheim» bald auch das nationale Parlament beschäftigen wird. Es gelte zu beachten, dass die Kantone autonome politische Gebilde seien und nicht reine Verwaltungseinheiten wie die Wahlbezirke. Er nimmt deshalb an, dass die «Mini-Wahlkreise» der kleineren Kantone vorerst bestehen bleiben. fca

Gesetzliche Wahlhürde: Vier Varianten liegen auf dem Tisch

D ie gesetzliche Wahlhürde ist im Gegensatz zum «natürlichen Quo rum» willentlich und aufgrund politischer Überlegungen festgelegt und nicht das Ergebnis eines Wahlsystems. Bekannt ist die Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland. Auch einige Schweizer Kantone, die mit dem «doppelten Pukelsheim» arbeiten, haben eine Hürde eingeführt (namentlich Aargau und Zürich, nicht aber Schaffhausen), um – wie es hiess – die Zersplitterung im Parlament zu vermeiden. Man hatte Angst vor Marathondebatten. Deshalb gibt der Staatsrat neben dem «doppelten Pukelsheim» ohne gesetzliches Quorum auch drei Varianten für Wahlhürden in die Vernehmlassung:

• die Variante «Zürich», bei welcher wie im Kanton und in der Stadt Zürich eine Partei in einem Wahlkreis eine Hürde von fünf Prozent nehmen muss, um im ganzen Kanton an der Mandatsverteilung teilnehmen zu dürfen;

• die Variante «Aargau», bei welcher eine Partei entweder eine Hürde auf Bezirksebene von fünf Prozent oder eine kantonsweite Hürde von drei Prozent nehmen muss;

• eine «erfundene» Variante mit einer Kantonshürde von 3,5 Prozent – was im Kanton Freiburg automatisch einer Fraktionsstärke entsprechen würde;

• sowie die Variante «Schaffhausen», die keine gesetzliche Hürde vorschreibt.

Je nach Variante gibt es unterschiedliche Effekte. Allerdings zeigen Rechenmodelle des Kantons, dass die Unterschiede zwischen den vier Varianten klein sind. Wenn man die Ergebnisse zweier Grossratswahlen im Kanton Freiburg als Referenz nimmt, weichen nur die Resultate der kantonsweiten Hürde (der «erfundenen» Variante) stark von der Variante ohne Schwelle ab. fca

Zum Programm

Infoabend zum neuen Wahlverfahren

Heute Donnerstagabend stellen Staatsrätin Marie Garnier und Fachleute des Kantons im Bürgerspital in Freiburg die beiden Hauptansätze für das neue Gesetz zum Wahlrecht vor. Der gleiche Infoabend findet am 12. März in der OS Murten statt. Beide Veranstaltungen beginnen um 19.30 Uhr.fca

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