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Auf der Suche nach Kulturerbe

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«Diese Arbeit ist stark mit der Ortsplanrevision der Stadt Freiburg verbunden», sagt Aloys Lauper, stellvertretender Vorsteher des kantonalen Amts für Kulturgüter, den FN. Er ist unter anderem verantwortlich für das Erstellen einer Liste, die alle schützenswerten Bauten der Stadt Freiburg erfasst. Das Gesetz über den Schutz der Kulturgüter schreibe eine solche Inventarisierung für alle Gemeinden des Kantons vor. Bei der Stadt Freiburg trifft Aloys Lauper dabei aber gleich auf mehrere Herausforderungen: «Freiburg ist die einzige Gemeinde im Kanton, für welche noch nie ein vollständiges Verzeichnis erstellt wurde», erklärt Lauper. Zwar habe es für manche Quartiere bereits Bemühungen gegeben, vieles sei aber bruchstückhaft. Und dennoch drängt die Zeit: Ende des letzten Jahres hat Freiburg seinen revidierten Ortsplan beim Kantoneingereicht (siehe Kasten links).Bevor die öffentliche Auflage erfolgen kann, muss das Verzeichnis parat sein. Ziel ist ein Abschluss bis Ende 2015.

 Geschichte aufarbeiten

Mehrere dünne Hefte liegen auf dem Tisch im Büro von Aloys Lauper. Es sind die Verzeichnisse derjenigen Quartiere, die er und seine Mitarbeiter bereits erstellt und der Stadt übergeben haben. «Wir haben mit der Peripherie begonnen», sagt Lauper. Was auf den ersten Blick erstaunen mag, hat eine einfache Erklärung. «Die historische Altstadt ist bereits als ganze Zone geschützt.» Zwar seien auch in diesem Sektor noch die einzelnen Bauten im Detail zu erfassen, «dies ist aber weniger dringend».

Um auch die weniger auffälligen Kulturgüter in anderen Quartieren zu erfassen, haben Lauper und seine Mitarbei- ter bereits viele Spaziergänge unternommen. «Interessante Objekte haben wir dabei notiert und fotografiert.» Um den Wert eines Gebäudes zu bestimmen und allfällige Schutzmassnahmen zu empfehlen, reicht dies aber nicht. Im Archiv des städtischen Bauamts, in dem alle öffentlich aufgelegten Pläne seit 1900 aufbewahrt sind, arbeiten die Fachleute die Geschichte der einzelnen Gebäude auf und evaluieren diese dann. Ein Kulturerbe sei nicht nur durch sein hohes Alter oder seinen malerischen Charakter gekennzeichnet, betont Lauper. Die Beurteilung folge einem Katalog von sechs Kriterien. Neben der historischen Bedeutung sowie der Form und den dekorativen Elementen sind dies auch die Repräsentativität, die Seltenheit, der Erhaltungszustand und die Lage. So seien etwa auch Gebäude bestimmter Architekturstile oder etwa die ersten Gebäude, die mit Beton gebaut wurden, interessant. «Zudem achten wir darauf, wie sich ein Gebäude in seine Umgebung einfügt und wie sich etwa ein Abriss auswirken könnte.»

Von den 780 versicherten Bauten im Schönberg habe er so 213 ins Verzeichnis aufgenommen und 116 davon zum Schutz empfohlen. Im Sektor Jura/Torry sind 689 Bauten versichert, 201 wurden verzeichnet und 105 zum Schutz empfohlen. Ihm sei klar, dass nicht alle Gebäude erhalten werden könnten, sagt Aloys Lauper. «Das ist immer eine Interessensabwägung.» Wichtig findet er jedoch, dass der Charakter jedes Quartiers erhalten bleibt. So etwa der Boulevard mit den Hochhäusern, die Arbeiterhäuser und die Zeugen der Industrie im Perollesquartier oder die Gartensiedlungen im Gambach- und im Vignettaz-Quartier. Und auch der Schönberg habe einiges zu bieten: «Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich der Schönberg als touristisches Quartier mit Hotels, von wo aus man den besten Blick auf die Stadt hatte.»

Entscheid liegt bei Stadt

Der prognostizierte Bevölkerungsanstieg und die dadurch nötige Verdichtung in Freiburg stehe nicht zwangsweise im Widerspruch mit der Erhaltung des Kulturerbes, ist Lauper überzeugt. Wie das Beispiel der historischen Altstadt zeige, sei Kulturgut nicht gleichzusetzen mit einem Museum, bei dem nichts verändert werden dürfe, betont er und fügt an: «Aber schliesslich versuche ich nur, meine Arbeit gut zu machen. Welche Gebäude dann tatsächlich unter Schutz gestellt werden, entscheidet die Stadt.»

Ortsplan: Seriöse Prüfung braucht mehr als einen Monat

W ird ein revidierter Ortsplan beim kantonalen Bau- und Raumplanungsamt eingereicht, hätten die verschiedenen Ämter normalerweise 30 Tage Zeit, um ihr Vorgutachten zu erstellen, erklärt Corinne Rebetez, Sprecherin der kantonalen Baudirektion, auf Anfrage. Auch für ein Dossier wie dasjenige der Stadt Freiburg gälten grundsätzlich dieselben Regeln wie für alle anderen, sagt Rebetez, betont aber: «Grosse Städte wie Freiburg mit einem historischen Stadtkern legen natürlich viel komplexere Dossiers vor als kleine Gemeinden.» Bereits Verspätung angekündigt hat das Amt für Kulturgüter. Ein Dossier wie dasjenige von Freiburg in einem Monat seriös anzuschauen sei schlichtweg nicht möglich, sagt Stanislas Rück, Vorsteher des Amts für Kulturgüter, und betont: «Diese Zeit müssen wir uns nehmen. Das Dossier ist zu wichtig, um es einfach so abzuhaken.» So gelte es, Quartier für Quartier zu begutachten und etwa zu prüfen, ob der Schutz der Altstadt mit dem neuen Zonenplan nicht geschwächt wird. Vorgesehen sei, das Vorgutachten bis Ende Juni fertigzustellen, so Rück. Wann genau das Dossier an die Stadt zurückgegeben wird, könne sie zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sagen, so Rebetez. rb

Stadt: Mehrere Sitzungen geplant

B evor die Stadt Freiburg ihren neuen Ortsplan öffentlich auflegt, muss sie bestimmen, welche Bauten sie unter Schutz stellen will. «Über die historische Altstadt müssen wir wohl nicht diskutieren. Zu Diskussionen führen werden wohl eher die zeitgenössischen Quartiere», sagt Stadtarchitektin Nicole Surchat Vial auf Anfrage. Grundsätzlich finde sie ein solches Verzeichnis aber sehr sinnvoll. «Was ich bis jetzt gesehen habe, war sehr interessant.»

Zunächst werde sie die Vorschläge des kantonalen Amts für Kulturgüter analysieren, danach seien mehrere Sitzungen mit der Kommission für Denkmalpflege, einem dafür herbeigezogenen Historiker sowie dem Amt für Kulturgüter geplant, sagt Surchat Vial. Eine umfassende Information der Bevölkerung sei gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage des neuen Ortsplans vorgesehen. «Diese wird 2016 erfolgen, wann genau, wissen wir aber nicht.» rb

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