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Auffahrunfall – eine Frau verletzt

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In Düdingen ist es am Mittwochnachmittag gegen 16.50 Uhr zu einem Unfall gekommen, bei dem eine Frau verletzt wurde. Ein Mann war am Steuer eines Lieferwagens von Tafers in Richtung Düdingen unterwegs. Auf der Duensstrasse, eingangs Düdingen, bemerkte er zu spät, dass der vor ihm fahrende Personenwagen die Fahrt verlangsamt hatte, um nach links in Richtung Sagerainstrasse einzubiegen. Es kam in der Folge zu einer Auffahrkollision. Dabei wurde die Lenkerin des zweiten Autos verletzt. Sie wurde per Ambulanz ins Bezirksspital Tafers geführt. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf etwa 10000 Franken.

La Tour-de-Trême:
Herrschaft verloren

Am Mittwoch, kurz nach Mitternacht, ist es in La Tour-de-Trême zu einem Unfall gekommen. Ein 18-jähriger Automobilist hat im Kreisel Le Pra die Herrschaft über sein Auto verloren. Dieses kam von der Strasse ab, überquerte ein Feld, stiess gegen einen Baum und dann gegen eine Strassenlampe. Er verliess den Ort, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Er konnte aber von der Polizei identifiziert werden. Bei ihm wurde ein Atemlufttest vorgenommen, der positiv ausfiel, sowie eine Blutprobe angeordnet. Der Schaden wird auf etwa 10000 Franken geschätzt.

Ehemann wegen
Tätlichkeit verurteilt

Ein 47-jähriger Mann ist vom Untersuchungsrichter wegen Tätlichkeiten und Drohung für schuldig befunden und zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden.

Seine Frau hatte im Oktober 2004 die Polizei benachrichtigt, weil ihr Mann ihr tags zuvor ein Küchenmesser an den Hals gehalten hatte. Gegenüber der Polizei gab der Mann an, dass seine Frau ihn seit zweieinhalb Jahren mit ihrer Eifersucht plage und ihn jeden Abend provoziere. Er liebe sie, aber an diesem Abend seien ihm die Sicherungen durchgebrannt. Er habe ihr nur Angst machen wollen. Dies sei das erste Mal, dass er sie geschlagen habe, erklärte der Beschuldigte. Doch einen Tag später sei es wieder passiert, weil sich die Frau in ein Telefongespräch eingemischt habe. Im Urteil des Strafbefehls wird festgehalten, dass die zwei Vorfälle genügen, um die Tätlichkeiten von Amtes wegen zu verfolgen.
Neben der Busse muss der Verurteilte auch die Verfahrenskosten bezahlen.

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