Die Verfügung über die Fahrverbote wird im Amtsblatt vom 14. November publiziert. Die Auflage dauert bis 15. Dezember. Während des Winters soll die Umsetzung vorbereitet werden. «Wir wollen für den Frühling 2009 bereit sein», erklärt Anton Thalmann. Gegen die Verfügung kann beim Kantonsgericht Rekurs eingelegt werden. «Davon wird aber nicht das ganze Dossier gebremst, sondern nur die betreffende Verkehrsregelung in diesem Strassenabschnitt.»
Wie schätzt er das Risiko von Rekursen ein? «Rekurse sind zu erwarten. Die Rechtslage und die Vollzugsphilosophie des Kantons sind jedoch eindeutig. Das Bundesgesetz sieht bezüglich der Schliessung von Waldstrassen klare Regelungen vor. Der Verhandlungsspielraum war deshalb nicht sehr gross», meint Anton Thalmann. Die Diskussionen seien nicht immer leicht gewesen. «Dank sauberen Kriterien konnten wir aber klar nachvollziehbare Argumente anwenden.»
Zudem seien viele Interessenkreise in der Vernehmlassung miteinbezogen worden. Trotzdem gebe es sicher Kreise, die nicht mit allen Regelungen einverstanden seien. Er hoffe das Beste. «Denn wir präsentieren eine ausgewogene und mehrheitsfähige Lösung: wo Aktivitäten sich konzentrieren, bleiben die Strassen offen oder werden geöffnet, dafür werden andere Gebiete entlastet und Ruhezonen geschaffen.» im