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Aufsichtsbehörde für Datenschutz steht vor neuen Herausforderungen

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Autor: walter buchs

freiburg «Immer noch grosse Sorge bereitet der Aufsichtsbehörde, dass sich die betroffenen Personen nicht bewusst sind, welche Mengen an Informationen die öffentlichen Verwaltungen über sie besitzen. Am problematischsten ist gegenwärtig die Bekanntgabe von Daten auf elektronischem Weg.» Darauf hat die kantonale Datenschutzbeauftragte Dominique Nouveau Stoffel am Mittwoch an der Jahrespressekonferenz hingewiesen.

Nouveau Stoffel machte dabei darauf aufmerksam, dass die öffentlichen Organe nicht bloss «ein Maximum an Informationen anstreben, sondern auch möglichst einfach an diese gelangen wollen». Zwar könnten die Internetbenützerinnen und -benützer über das Internet feststellen, wo Daten über sie vorhanden sein könnten und sich dann an die richtige Adresse wenden, um ihr Auskunftsrecht geltend zu machen. Es bleibe für die Privatpersonen aber schwierig, die Gefahren für ihre Persönlichkeitsrechte zu beurteilen und vor allem zu wissen, was dagegen unternommen werden kann.

Verhältnismässigkeit wahren

Hier setzt die Arbeit der kantonalen Aufsichtsbehörde für Datenschutz ein, die in erster Linie da ist, Behörden aller Stufen und öffentliche Organe zu beraten, wie sie mit sensiblen Daten umzugehen haben, und das Register der Datensammlungen zu überwachen (www.fr.ch/refi). Im Interesse der Privatsphäre ist es für die Datenschutzbeauftragte dabei wichtig, dass Personendaten lediglich für den Zweck genutzt werden, für den sie erstellt wurden.

Dabei stellte sie klar in Abrede, der Datenschutz könnte ein Hindernis für die Aufgabenerfüllung der Behörden sein. Solche Kritiken hörte man beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Missbrauch von Sozialhilfegeldern. In diesem Sinne will die kantonale Datenschutzbehörde im laufenden Jahr unter anderem die Arbeit am Leitfaden für die Kontrolle in der Sozialhilfe beenden.

Der seit Anfang Jahr amtierende Präsident der kantonalen Aufsichtskommission für den Datenschutz, Johannes Frölicher, erinnerte am Mittwoch die Medienvertreter daran, dass sich der Aufgabenbereich seiner Behörde mit der kürzlich beschlossenen Revision des Datenschutzgesetzes erweitern wird. So wird sie neu ein Beschwerderecht gegen Entscheide öffentlicher Organe haben. Bis jetzt konnte sie lediglich Empfehlungen abgeben. Im Zusammenhang mit der Analyse der neuen Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Schengen/Dublin-Abkommen stehen, werde auch geprüft, ob die vorhandenen Ressourcen ausreichten.

Eine weitere Herausforderung für die kantonalen Datenschutzbehörde im laufenden Jahr ist die Videoüberwachung. Entsprechende Gesetzesbestimmungen sind gegenwärtig in Prüfung (FN vom 30. Mai).

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