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Aufzeichnungsverbot an Gemeindeversammlungen

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Der Staatsrat will verhindern, dass eine Privatperson eine Gemeindeversammlung mit Bild- oder Tonaufzeichnungen stört, die von der Versammlung nicht bewilligt worden sind. Er hat das Ausführungsreglement zum Gemeindegesetz entsprechend geändert.

Dies geschah laut einer Mitteilung nach Anhörung des Freiburger Gemeindeverbands (FGV) und der Oberamtmännerkonferenz. Die neue Regelung ist ab sofort in Kraft.

Schlechtes Beispiel

Dieser Beschluss ist die Folge der Probleme, die während einer Gemeindeversammlung aufgetreten sind. Eine Person störte gemäss der Mitteilung in der Vergangenheit diese Versammlungen. Sie wollte gegen den Willen der Bürger die Diskussionen mit einer Kamera filmen. Der Oberamtmann des Bezirks und die betroffene Gemeinde ersuchten um Lösungen für dieses Problem. Bis anhin waren private Aufzeichnungen von Gemeindeversammlungen gestattet.

Der Staatsrat hat sich für eine Lösung entschieden, die bereits heute in anderen Kantonen gilt und welche die Bedingungen für Aufzeichnungen von Gemeindeversammlungen insgesamt verschärft. Dabei wird aber das Gesetz weiterhin respektiert, wonach es Privatpersonen grundsätzlich möglich sein muss, die Versammlungen aufzuzeichnen. fca

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