Autor: Kathrin Utz tremp
Die Lepra (oder der Aussatz) war im Mittelalter endemisch, das heisst, sie trat immer wieder auf, doch wusste man nur wenig über die Ansteckung durch Tröpfchen- oder Schmutzinfektion vorwiegend im Nasen-Rachen-Raum; man vermutete sie vielmehr im genitalen Bereich, weshalb die Lepra gegen Ende des Mittelalters auch mit der erst damals auftretenden Syphilis verwechselt wurde.
In Siechenhäusern
In Freiburg wurden die Leprösen wegen der Ansteckungsgefahr bereits seit 1250 in Siechenhäusern ausserhalb der Stadt versorgt. Solche sind damals in Bürglen, in Übewil, in Marches (Pfarrei Matran) und in Ependes bezeugt.
In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurden die Siechenhäuser von Übewil und Marches zugunsten von Bürglen aufgehoben, das zum eigentlichen Siechenhaus der Stadt Freiburg wurde.
Nur mit Klapper erlaubt
Trotzdem scheinen die Siechen sich noch lange auch in der Stadt aufgehalten zu haben, nicht zuletzt, um sich ihre Nahrung zu erbetteln, denn am 16. November 1371 verfügte der Grosse Rat der Stadt Freiburg, dass die Siechen ohne Klapper, mit der sie auf sich aufmerksam machen mussten, keine Wirtschaft oder Badstube aufsuchen durften; im Fall von Zuwiderhandlung musste der Badmeister eine Busse von 20 Schilling bezahlen.
Kleider von anderen Kranken
Das Siechenhaus von Bürglen war eine städtische Institution, für die der Rat zunehmend Verfügungen traf. Im Jahr 1417 verfügte er, dass die Kleider der im Siechenhaus Verstorbenen nur von den anderen Siechen getragen werden durften, aber keinesfalls von gesunden Leuten. Dagegen durfte Geschirr aus Silber und Gold auch an gesunde Leute vererbt werden.
Im Jahr 1425 wurde verfügt, dass die Siechen von Bürglen die Stadt Freiburg überhaupt nicht mehr betreten durften, damit sie die Gesunden nicht ansteckten («pour eschuir lo peril de l’enthachemant de celle maladie”).
Unter Erbdruck
Im Jahr 1437 schliesslich stellte eine Delegation des Kleinen Rats fest, dass das Siechenhaus wirtschaftlich zu wenig gut ausgestattet war, und setzte die Siechen unter Druck, ihre Güter der Institution zu hinterlassen, in die sie aufgenommen worden waren; dabei werden 25 Kranke mit Namen aufgezählt, davon 19, die sich mit der Ordonnanz einverstanden erklärten, und sechs, die sich noch mit ihren Beiständen beraten wollten.
Im Jahr 1451 wurde den Siechen von Bürglen ausserdem verboten, sich unter sich zu verheiraten; Zuwiderhandelnde sollten aus dem Siechenhaus und der Herrschaft Freiburg verbannt werden.
Siechenschau
Nachdem die Kranken so zunehmend von den Gesunden isoliert worden waren, musste noch geregelt werden, wie man die Kranken von den Gesunden unterscheiden konnte. Im Jahr 1450 erhielten die Barbiere und Badstubenbesitzer strikte Anweisungen, allfällige Verdächtige dem Schultheiss oder einem der vier Venner anzuzeigen; dies führte zur sogenannten Siechenschau, die einen häufigen Niederschlag in den Seckelmeisterrechnungen der Stadt Freiburg gefunden hat.
Das Staatsarchiv bewahrt ausserdem rund 140 Urkunden aus der Zeit von 1379 bis 1796 auf, die das Siechenhaus Bürglen betreffen und die auf einen Bearbeiter warten.
Kathrin Utz Tremp ist Historikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Staats- archivs Freiburg.
Literatur: La «Première collection des lois» de Fribourg en Nuithonie, hg. von Chantal Ammann-Doubliez (Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Bd. I/6), Nrn. 48, 280, 330, 464, 589 und 601. Jeanne Niquille, La léproserie de Bourguillon, in: Annales fribourgeoises 42 (1956), S. 47-61.