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Aus der Kantonalkirche Ausgetretenesollen Beitrag in einen Fonds zahlen

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Das «schmerzhafte Problem der Kirchenaustritte» habe durch die neue Möglichkeit, die sich auf den Austritt aus der kirchlichen Körperschaft ergibt, an Komplexität zugenommen. Dies hat Bischofsvikar Marc Donzé am Samstag an der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft festgestellt. Er erläuterte den Delegierten aus Pfarreien und aus der Seelsorge die vorläufigen Ergebnisse der gemischten technischen Kommission zu den Kirchenaustritten. Die Kommission gedenkt, die Unterlagen für die Pfarreiräte und Pfarrer zur Behandlung der Kirchenaustrittsbegehren bis Ende Oktober an die durch das Bundesgericht neu geschaffene Möglichkeit anzupassen.

Verfahren und Musterbriefe

Gemäss Bischofsvikar Donzé hat die Spezialkommission aus Vertretern der kirchlichen Körperschaft und der Diözesanbehörden an fünf Sitzungen die aus dem Bundesgerichtsentscheid zu ziehenden Folgerungen für den Kanton Freiburg diskutiert.

Sie erstellte einen Verfahrensablauf für die Behandlung der Kirchenaustritte, überarbeitete die Musterbriefe zuhanden der Pfarreiräte, unterzog die bischöflichen Richtlinien einer Revision und erstellte die Statuten für die kirchliche Stiftung «St. Laurentius», welche die Beiträge der nur aus den kirchlichen Körperschaften ausgetretenen Katholiken erhalten soll, die dennoch in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche bleiben wollen.

Verlust der Rechte

Wenn durch den Austritt aus den kirchlichen Körperschaften die zivile Kirchensteuerpflicht wegfalle, bleibe dennoch die im kirchlichen Kanon 222 festgehaltene Verpflichtung, die Kirche in ihrem Auftrag und in ihren Bedürfnissen zu unterstützen, so BV Donzé weiter. Daher sollen Katholiken, die nur aus den kirchlichen Körperschaften ausgetreten sind, ihre Unterstützung dem noch zu schaffenden kirchlichen Fonds St. Lauren-tius zukommen lassen.

Wer wie bisher gemäss dem kirchlichen Statut aus der Kirche austritt, verliert die Rechte als Pfarreibürger, zahlt keine Kirchensteuern mehr und hat keinen staatskirchenrechtlichen Anspruch auf Seelsorgeleistungen. Die Kommission diskutierte zwar die Beiträge von aus der Kirche Ausgetretenen anlässlich von Leistungen wie Taufe, Beerdigung oder Religionsunterricht. Sie verschob jedoch die Behandlung dieses vor allem pastoralen und insbesondere schon älteren Fragenkomplexes, um sich auf die durch den neuen Bundesgerichtsentscheid entstandenen juristischen Probleme zu konzentrieren, hielt Exekutivrat Jean-Paul Brügger fest.

Postulat und Reglemente

Die Kantonalversammlung der katholischen Kirche überwies am Samstag des Weiteren ein Postulat betreffend die Äufnung eines Fonds, der einen Zusammenschluss oder eine Vereinigung von Pfarreien betrifft. Sie verabschiedete auch das Reglement über die Organisation des Exekutivrates, der Verwaltung und die Geschäftsführung der kantonalen kirchlichen Körperschaft und begann die erste Lesung des Reglements über die Veröffentlichung der Erlasse der Organe der katholischen kirchlichen Körperschaften.

Das Kantonalparlament der katholischen Kirche Freiburg wird am 19. November an einer ausserordentlichen Sitzung die Vorschläge zur Teilrevision des Statuts behandeln und am 22. November die letzte ordentliche Sitzung der fünfjährigen Amtsperiode abhalten. Am 13. Dezember versammeln sich dann die am 25. September gewählten 60 Pfarreidelegierten und die neuen 30 Delegierten aus der Pastoral für die konstituierende Sitzung der neuen Versammlung. hm

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