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Aus Ferienhaus- wird Wohnzone

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Imelda Ruffieux

Plasselb Vor einigen Jahrzehnten waren die Quartiere Hubel und Birchi I als Ferienhauszone ausgeschieden worden. Feriengäste von auswärts haben Chalets gebaut, die meist nur am Wochenende oder in Ferienzeiten bewohnt waren.

Ganzjährig bewohnt

Heute werden nur noch wenige Gebäude als Ferienhäuser benutzt. Viele Chalets wurden zu ganzjährig belegten Wohnungen umgebaut. Der Gemeinderat von Plasselb und die Planungskommission möchten deshalb den Zonenplan anpassen. Die Ferienhauszone soll in die Wohnzone schwacher Dichte gelegt werden. Vize-Ammann Heinrich Ruffieux erklärte an der Informationsveranstaltung vom Mittwoch die Vor- und Nachteile dieser Änderung.

In der Wohnzone schwacher Dichte gelten andere Ausnützungsziffern: statt 0,25 wie bisher gilt nun 0,45. Dies hat Auswirkungen auf die Gebühren. Die Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser steigen. Bei den Betriebsgebühren gibt es beim Abwasser eine Steigerung, während sie beim Wasser gleich bleiben. Bei Ausbauten, zum Beispiel beim Einbau einer zweiten Wohnung, muss die Anschlussgebühr übernommen werden. Der Vorteil sei, dass eine andere Ausnützungsziffer mehr Freiheit für den Ausbau der Häuser gebe, führte Heinrich Ruffieux aus.

Flexibler bei den Dächern

Die Gemeinde möchte zugleich das Baureglement ändern. Bisher war die Dachform eingeschränkt; es waren praktisch nur Satteldächer zugelassen. Wenn jemand ein Baugesuch mit einer anderen Dachform einreichte, brauchte es jedes Mal eine Ausnahmebewilligung. «Der Kanton verlangte nun eine klare Regelung», sagte Heinrich Ruffieux.

Nun will der Gemeinderat vor allem in der Dorfzone auf eine einheitliche Dachform achten. Ausserhalb dieser Zone sollen auch spezielle Dachformen erlaubt sein, wenn sie nicht das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen. Ruffieux wollte von den Anwesenden wissen, ob ein striktes Verbot von Flachdächern im Reglement verankert werden soll. In der Diskussion war man sich einig, dass diese Dachform höchstens für Terrassenhäuser erlaubt werden soll.

Die Anwohner der Quartiere Birchi, Hubel und Buchenacher benützten die Gelegenheit, um auf Probleme aufmerksam zu machen. So wies ein Bürger darauf hin, dass die Strasse in diesen Quartieren zu eng ist – ein Fehler, der vor bald 50 Jahren beim Bau der Ferienhaussiedlung gemacht worden ist. Die vielen Privateigentümer müssten sich auf einen Kostenverteiler einigen, die Strasse sanieren und sie dann der Gemeinde zur Übernahme anbieten, sagte Ruffieux.

Die Zonenänderung und das neue Baureglement werden im Amtsblatt öffentlich aufgelegt.

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