Aus für die Landi
Der Laden verlässt nach 20 Jahren die Stadt Freiburg
Am Freitag wurde die Landi in der Stadt Freiburg geschlossen. Das Gebiet um den Siloturm im Perolles-Quartier soll in Zukunft ein neues Gesicht erhalten.
Von JEAN-LUC BRÜLHART
Nach 20 Jahren hat die Landi an der Zeughausstrasse in Freiburg am Freitag ihre Türen geschlossen. Die Schliessung ist nicht wirtschaftlich begründet. «In Anbetracht des neuen Quartierplans blieb uns nichts anderes übrig, als den Standort zu verlassen», sagte Dominique Romanens, Direktor der Fenaco Westschweiz (siehe Kasten). Aus wirtschaftlicher Sicht wäre der Laden weitergeführt worden, versichert Romanens.
Die Kundschaft wird nun auf die Landi in Grolley und Treyvaux verwiesen. In Grolley hat die Landi 1998 einen Neubau erstellt und zudem die Silos der Feldschlösschen AG erworben. Bereits wurde die Landi weiter ausgebaut.
Von der Schliessung der Landi in der Stadt Freiburg sind zwei festangestellte Mitarbeiter und eine freie Mitarbeiterin betroffen. Der Geschäftsführer Dominique Gumy verzichtet im Gegensatz zu seinem Mitarbeiter eine neue Stelle in der Landi Grolley anzunehmen. Gumy verlässt die Firma nach fast 18 Jahren.
Neue Wohnungen
Fenaco, die Unternehmensgruppe der Schweizerischen Agrarwirtschaft und Besitzerin des Silos und der umliegenden Gebäude, hat dem Bernischen Generalunternehmen Losinger das Gebiet im Kaufrecht abgetreten. Die Pläne sehen vor, die bestehenden Bauten bis auf den Siloturm abzureissen und über 100 Wohnungen zu erstellen. Für Thomas Schaller, bei Losinger zuständig für die Akquisitionen im Kanton Freiburg, ist die Lage wegen der Nähe zum Bahnhof und den Universitäten Miséricorde und Perolles ideal. Die Pläne sehen vor, auf dem Siloturm zusätzlich vier Stockwerke zu bauen. «Das gab es bisher in keiner Schweizer Stadt, abgesehen von Winterthur», sagte Schwaller.
Genehmigung vom Gemeinderat
Der neue Quartierplan liegt noch beim Kanton Freiburg. Er soll in den nächsten Tagen der Baudirektion vorgelegt werden. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat seinerseits das Baugesuch genehmigt und ist nicht auf die Einsprachen eingetreten. Erst wenn der Quartierplan genehmigt ist, kann das Baugesuch vom Kanton weiter behandelt werden. jlb