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Aus Haarsalon verschwunden, ohne zu bezahlen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine 25-jährige und eine 21-jährige Frau haben sich letzten Oktober in einem Coiffeursalon in Villars-sur-Glâne die Haare machen lassen: waschen, färben und schneiden. Als es ums Zahlen der Rechnung über je 340 Franken ging, sind die beiden einfach aus dem Salon verschwunden. Die beiden konnten identifiziert werden und sind nun vom Freiburger Staatsanwalt per Strafbefehl wegen Erschleichung einer Leistung verurteilt worden. Beide haben ein Vorstrafenregister, die eine wegen Strassenverkehrsdelikten, die andere wegen Sachbeschädigung und Beschimpfung. Dafür hatten sie bedingte Strafen erhalten.

Die ältere Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je zehn Franken, mit einer Probezeit von vier Jahren sowie eine Busse von 200 Franken. Zudem muss sie die Kosten für das Verfahren von 237 Franken übernehmen. Die jünger Frau wurde zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 100 Franken verurteilt, auch bei einer Probezeit von vier Jahren. Auch sie muss eine gleich hohe Busse sowie die Verfahrenskosten bezahlen, total 437 Franken.

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