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Ausbildungszulagen: Information an Bezugsberechtigte erfolgt gezielt

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freiburgIn einer im vergangenen Herbst eingereichten Anfrage an den Staatsrat bezog sich SP-Grossrat Martin Tschopp aus Schmitten auf ein Schreiben, das die kantonale Familienausgleichskasse Ende Juli an die potenziellen Bezügerinnen und Bezüger von Ausbildungszulagen geschickt wurde. Darin wurden die Empfänger aufgefordert, bis Ende August eine Studienkopie der Jugendlichen in Lehre oder Studium einzureichen. So wird sichergestellt, dass die Auszahlung der Ausbildungszulage auch weiterhin ohne Unterbruch erfolgt.

Der inzwischen zurückgetretene Sensler Grossrat stellte sich die Frage, ob man den administrativen Aufwand nicht vermindern könnte, beispielsweise durch einen blossen Hinweis im Amtsblatt. Aus der soeben veröffentlichten Antwort des Staatsrates geht hervor, dass die Information ausschliesslich an Personen erfolgt, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind, welcher der Familienausgleichskasse des Kantons Freiburg angeschlossen ist, oder aber an nichterwerbstätige Bezugsberechigte. Es handle sich um rund 2000 Informationsschreiben. Die Arbeitgeber erhielten eine Kopie.

«Zeitgemässer Service public»

Der Staatsrat weist weiter darauf hin, dass man rein rechtlich gesehen auf das Informationsschreiben verzichten könnte. Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) würden nämlich laut Gesetz nur auf Gesuch hin und während der in der Verfügung, die jeweils von der Kasse erlassen wird, erwähnten Dauer ausbezahlt.

Der Staatsrat ist der Meinung, dass die heutige Praxis der Kasse den Ansprüchen eines zeitgemässen und leistungsstarken Service public entspricht. Es könne zudem von den Bezugsberechtigten nicht verlangt werden, dass sie immer wissen, welcher Ausgleichkasse ihr Arbeitgeber angeschlossen ist und bis zu welchem Datum eine Verfügung gültig sei.

Der Staatsrat ist schlussendlich der Auffassung, dass das bestehende Vorgehen der Kasse mit dem Versand eines Informationsschreibens einen Monat vor dem Verfall «relativ unkompliziert» ist. Dank der elektronischen Datenverarbeitung könne nämlich die Antwort mit Hilfe eines Strichcodes automatisch erfasst werden.

Eine anonyme Information im Amtsblatt hätte demgegenüber zur Folge, dass viele den Antrag vergessen und dann gegen Zahlungseinstellungen Beschwerde erheben. Dies wäre wiederum mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden, und es wäre schlussendlich nichts gewonnen. wb

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