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Ausgleich des höheren Frauen-Rentenalters im Zentrum der Debatte

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Der Ständerat nimmt sich am Dienstagvormittag erneut die AHV-Reform vor. Im Zentrum dieser zweiten Beratungsrunde steht die Frage, wie den Frauen das höhere Rentenalter abgegolten werden soll. Die Erhöhung von 64 auf 65 Jahre haben beide Räte bereits beschlossen.

Die Modelle für den Ausgleich des angehobenen Rentenalters und die Frage, wie viele Frauen berücksichtigt werden sollen, hatten schon in der ersten Beratungsrunde zu reden gegeben. Der Nationalrat beschloss im Juni einen Ausgleich für sechs Jahrgänge und wählte ein Modell mit Zuschlägen entsprechend dem Erwerbseinkommen.

Abgestufte Zuschläge

Der Ständerat hingegen wollte neun Jahrgänge berücksichtigen. Er entschied sich in der Frühjahrssession für ein Trapez-Modell, gemäss dem je nach Zeitpunkt des Erreichens des Referenzalters 65 ein zunächst steigender und dann wieder fallender Zuschlag gewährt wird. Er folgte dabei einem Minderheitsantrag aus der Mitte-Fraktion.

Nun befasst sich der Ständerat ein zweites Mal mit der AHV-Revision. Die Mehrheit seiner Sozialkommission (SGK-S) will zwar bei neun Jahrgängen bleiben, aber neu mit einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken monatlich mit den Übergangsjahrgängen grosszügiger sein als der Nationalrat. Am Ende der Ausgleichsphase sollen die Zuschläge sinken.

Den vollen Zuschlag von 240 Franken soll es gemäss Mehrheit bei Einkommen bis 57›360 Franken geben. 170 Franken wären es bei Einkommen bis 71›700 Franken und 100 Franken bei über 71›700 Franken. Ausbezahlt würde der Zuschlag auch beim Vorbezug der Rente.

Wie viele Übergangsjahrgänge?

Die eigentliche Rente würde indes für Frauen-Übergangsjahrgänge bei einem Vorbezug allerdings gleich stark gekürzt wie bei den anderen Versicherten. Der Zuschlag soll hingegen nicht der Plafonierung der Rente unterliegen. Der Nationalrat hingegen will – Zuschläge eingerechnet – höchstens die reguläre Maximalrente auszahlen.

Eine Minderheit um Ständerat Damian Müller (FDP/LU) will dagegen wie der Nationalrat für Frauen-Übergangsjahrgänge die Renten beim Vorbezug weniger stark kürzen. Rentenzuschläge – tiefere Beträge als bei der Version der Mehrheit – sollen nach dem Willen der Minderheit aber nur Frauen erhalten, die erst mit 65 in Pension gehen.

Für Frauen, die ihre Rente vorbeziehen, liegt das Modell der Minderheit gleichauf mit jenem des Nationalrates. Beim Bezug der Rente ab 65 Jahren ist in einigen Fällen die Minderheit, in anderen der Nationalrat grosszügiger.

Wie die Mehrheit der SGK-S will auch die Minderheit die Zuschläge auf die Renten aus der Plafonierung ausklammern. Sie will aber nur sieben Jahrgänge berücksichtigen statt neun. Der Nationalrat will zudem sechs Frauen-Übergangsjahrgänge einen Ausgleich gewähren.

Umstrittener Nationalbank-Beitrag

Der Bundesrat will für die Sanierung der AHV die Mehrwertsteuer erhöhen. Beide Räte waren einverstanden, und sie sind sich einig, diese Verfassungsänderung mit der Revision des AHV-Gesetzes miteinander zu verknüpfen.

Der Nationalrat will den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte und die reduzierten Sätze um 0,1 Prozentpunkte anheben. Die SGK des Ständerates beantragt nun, es ebenso zu halten. Damit würde das Parlament unter dem Antrag des Bundesrates bleiben.

Umstritten ist schliesslich noch, ob die Schweizerische Nationalbank (SNB) zur AHV-Sanierung beitragen soll. Der Nationalrat will, dass Erträge der SNB aus Negativzinsen dem AHV-Fonds zufliessen. Die Mehrheit der SGK-S lehnt dies ab.

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