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Ausgleich: Reiche Gemeinden zahlen 25,5 Millionen

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Der neue interkommunale Finanzausgleich besteht aus einem Ressourcenausgleich und einem Bedarfsausgleich. Beim Ressourcenausgleich handelt es sich um einen Finanzausgleich unter den Gemeinden. So werden im kommenden Jahr 25,5 Millionen Franken umverteilt, von den finanzstarken zu den finanzschwachen Gemeinden. Massgebend, ob eine Gemeinde zahlt oder ob sie Geld erhält, ist ihr Steuerpotenzial, also die Einnahmen aus den Einkommens-, Vermögens, Gewinn-, Kapital-, Quellen-, Motorfahrzeug- und Liegenschaftssteuern. Dabei ist nicht der Betrag massgebend, den die Gemeinden einkassieren, sondern die Kantonssteuern der entsprechenden Gemeinde. So spielen die unterschiedlichen Steuerfüsse der Gemeinden keine Rolle.

34 Gemeinden zahlen

Das Steuerpotenzial jeder Gemeinde wird alsdann mit einem Index ausgedrückt. Gemeinden mit einem Index über 100 Punkte zahlen, jene unter 100 Punkten erhalten. Je höher der Index ist, desto mehr muss die Gemeinde pro Einwohner am Finanzausgleich beisteuern und umgekehrt.

Die 25,5 Millionen wurden nicht zufällig gewählt. Berechnungen kamen auf diesen Betrag, als man wissen wollte, wie viel Gelder eigentlich mit dem bisherigen Finanzausgleich umverteilt wurden. Da die 25,5 Millionen Franken 2,6 Prozent des Steuerpotenzials ausmachen, wurde dieser Prozentsatz im Gesetz verankert. Steigt also künftig das Steuerpotenzial, wird auch ein grösserer Betrag umverteilt, aber stets 2,6 Prozent. Im Jahre 2011 werden somit 34 reiche Gemeinden Beiträge an 133 begünstigte Gemeinden leisten.

Mit 456 Punkten weist Greng den höchsten Index auf, am Schluss figuriert Oberschrot mit 54.88 Punken.

Neu ein Bedarfsausgleich

Neu können die Gemeinden von einem Bedarfsausgleich profitieren. Dieser wird nur vom Kanton finanziert und macht genau die Hälfte des Betrages des Ressourcenausgleichs aus, also fast 13 Millionen Franken. Alle Gemeinden profitieren von diesem Ausgleich, aber unterschiedlich. Massgebend sind gewisse Kriterien wie Anzahl Schüler, Anzahl ältere Menschen, Bevölkerungsdichte usw.

Plaffeien kann hoffen

Für grosse Kritik sorgte gerade diese Bevölkerungsdichte. Je mehr Einwohner auf einem Quadratkilometer leben, desto mehr kann eine Gemeinde vom Bedarfsausgleich profitieren. So werden die Zentrumslasten, welche städtische Gebiete tragen müssen, ausgeglichen. Benachteiligt werden somit schwach besiedelte und flächenmässig grosse Gemeinden wie Plaffeien. Im früheren Finanzkraftindex, der für die Aufteilung der Gemeinden in sechs Klassen massgeblich war, wurde die Bevölkerungsdichte ebenfalls berücksichtigt, aber umgekehrt. Die flächenmässig grossen Gemeinden wurden begünstigt.

Gemeindestrassen als neues Kriterium

«Anstelle der Bevölkerungsdichte wollen wir künftig die Länge der Gemeindestrassen als Kriterium aufnehmen», verspricht Staatsrat Pascal Corminboeuf. «Alle Gemeinden müssen uns aber die Länge ihrer Strassen mitteilen. Nach einem ersten Aufruf fehlen uns noch die Daten von 70 Gemeinden», bedauert er. Es wird aber noch einige Zeit dauern, bis dieses Kriterium aufgenommen werden kann, denn dies bedingt eine Gesetzesrevision. Und alle finanziellen Probleme wird der Wechsel eines Kriteriums innerhalb des Bedarfsausgleich auch nicht lösen. az

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