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Ausländerpolitik im Kreuzfeuer der Kritik

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Autor: walter buchs

Freiburg «Mit der Ausschaffungsinitiative wollen wir für die schlimmsten, von Ausländern begangenen Straftaten eine zwingende Lösung in der Verfassung festschreiben.» Mit diesen Worten hat SVP-Nationalrat Jean-François Rime an einer Podiumsdiskussion, zu der die Katholische Universitäts-Gemeinde eingeladen hatte, für die «Ausschaffungsinitiative» geworben. «Kann-Lösungen» würden nicht abschreckend wirken. Er hoffe, dass das Damoklesschwert der zwingenden Ausschaffung dazu beitragen werde, dass Ausländer vorsichtiger werden, so Rime.

Für CVP-Ständerat Urs Schwaller enthält die Initiative eine «wahllose Aufzählung von Delikten». Demgegenüber sei der Gegenvorschlag des Parlaments vollständiger, strukturierter und im Gegensatz zur Initiative auch umsetzbar. Der Gegenvorschlag sei zudem ein Beitrag für eine einheitliche Praxis unter den Kantonen und trage damit auch berechtigten Anliegen der Öffentlichkeit Rechnung.

FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois ergänzte am Mittwochabend vor den rund 80 Zuhörenden, dass die Initiative den verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit, ein wichtiges Prinzip jedes Rechtsstaates, verletze. Für die FDP sei zudem die Förderung der Integration wichtig, wie es der Gegenvorschlag vorsehe. SVP-Nationalrat Rime entgegnet, dass Integration in erster Linie Aufgabe der Ausländer selber sei.

Unterschiedliche Massstäbe

Für David Bonny, Präsident der SP des Kantons Freiburg, müssen bei Ausschaffungen in jedem Fall Automatismen vermieden werden. Wie heute solle auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen, Einzelfälle zu beurteilen. Er bezeichnete sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag als «Sturm im Wasserglas» und vertrat das doppelte Nein.

«Die Initiative ist eine wahllose Aufzählung von Delikten.»

Autor: Urs Schwaller

Ständerat

In der Diskussion unter den Teilnehmenden wurde unter anderem kritisiert, dass mit der Initiative ungleiches Recht zwischen Ausländern und Schweizern geschaffen werde. Ein Ausländer, der nach Verbüssen der Strafe ausgeschafft werde, werde damit ein zweites Mal bestraft.

Fragen, wie viele straffällige Ausländer heute ausgeschafft werden, wie viele es bei der Annahme der Initiative und wie viele bei der Umsetzung des Gegenvorschlages sein werden, konnten in der Diskussion nicht schlüssig beantwortet werden. Auch wurde die Frage allfälliger Konsequenzen für die Personenfreizügigkeit mit der EU aufgeworfen.

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