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Auslandfreiburger online

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Freiburg Zum ersten Mal können Auslandschweizer, die ihren politischen Wohnsitz in einem Bezirkshauptort des Kantons Freiburg haben, per E-Voting an einer Wahl teilnehmen. Bisher konnten sie nur bei Abstimmungen vom E-Voting Gebrauch machen. Dieses Mal ist aber der Stimmrechtsausweis nicht nur für die gleichzeitig stattfindende Volksabstimmung, sondern auch für die Ergänzungswahl in den Ständerat gültig.

Nur eine Abstimmungsart

Eine Einschränkung gibt es dennoch: Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Stimme für die Wahl wie für die Abstimmung entweder brieflich oder elektronisch abgeben. Sie können nicht gleichzeitig von beiden Abstimmungsarten Gebrauch machen, beispielsweise E-Voting für die eidgenössische Volksabstimmung und herkömmliche Stimmabgabe bei der Ergänzungswahl in den Ständerat.

Ein optisches Lesegerät

Eine andere Neuerung betrifft die Urnengänger der Stadt Freiburg. Der Staatsrat hat dem Gemeinderat der Stadt Freiburg die Erlaubnis erteilt, die Ständeratswahl erstmals mit einem optischen Lesegerät auszuzählen. Dazu verwendet die Stadt besondere Wahllisten. Dieses Lesegerät wird seit vier Jahren für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen eingesetzt und hat bisher zufriedenstellende Ergebnisse geliefert. Wie die Staatskanzlei mitteilt, stellt die Verwendung des Gerätes eine qualitativ hochstehende und äusserst schnelle Auszählung sicher. Ausserdem reduzieren sich die Kosten, da weniger Stimmenzähler gebraucht werden.uh

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