Bern Bundesrat und Parlament waren sich im Vorfeld der Abstimmung vom 28. November 2010 einig: Die Ausschaffungs-Initiative der SVP verstösst gegen Völker- und Verfassungsrecht. Trotzdem hiessen 52,9 Prozent der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone die Initiative gut. Justizministerin Sommaruga setzte darauf eine Arbeitsgruppe ein, die Vorschläge zur Umsetzung der Initiative vorlegen sollte. Dabei gelang es nicht, einen Konsens zu erzielen, wie am Dienstag bekannt wurde. Für die SVP soll die Landesverweisung zwingende Folge der Verurteilung werden – auch im Fall eines Bagatelldeliktes. Einzige Ausnahme wäre das Non-Refoulement-Gebot, wonach nur ausgewiesen werden darf, wer in der Heimat nicht bedroht ist. Für die Mehrheit der Arbeitsgruppe lässt der Automatismus keinen Spielraum für die Einzelfallbeurteilung und würde zur Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof führen. Die Arbeitsgruppe unterbreitet dem Bundesrat deshalb neben der SVP-Variante drei Alternativen.sda
Bericht Seite 15