Freiburg Wie Justiz- und Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet im FN-Interview betont, müsen jene, die das Gastrecht in der Schweiz «in krasser Art und Weise» missbrauchen, weggewiesen werden. Dafür seien aber sowohl die Ausschaffungsinitiative als auch der Gegenvorschlag eigentlich nicht nötig. Das geltende System sei ausreichend.
Der Strafrahmen werde bereits streng angewendet. So würde etwa im Kanton Freiburg heute bei einem Strafmass von einem Jahr eine Ausweisung geprüft.
Er unterstütze aber, so Erwin Jutzt, den Gegenvorschlag, um so die Annahme der Initiative zu verhindern. Der Gegenvorschlag sei für ihn das kleinere Übel, «mit dem ich einigermassen leben kann», so Staatsrat Jutzet. wb
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