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«Ausserordentlich schwere Schuld»

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Am 5. April 2010 ermordete ein damals 43-jähriger Tunesier seine Frau. Zwei Monate zuvor hatte die Frau den Mann verlassen. Dies, nachdem er sie immer wieder überwacht, beleidigt, geschlagen und der Untreue bezichtigt hatte. Auch dass seine Frau arbeitete, während er selbst arbeitslos war, hatte immer wieder zu Problemen geführt.

Am Tag der Tat begab sich der Mann in die Wohnung seiner Frau im Stadtfreiburger Schönbergquartier. Während die beiden gemeinsamen Mädchen im Alter von neun und elf Jahren draussen spielten, fesselte er seine Frau. Danach stach er ihr fünfzehn Mal mit einem Messer in den Rücken, schlug sie mit einer Pistole und schoss ihr Gummischrot ins Gesicht, bevor er ihr die Kehle durchschnitt. Nach der Tat wusch er sich und besorgte sich andere Kleider. Den Abend verbrachte er mit seinen Kindern in der Wohnung der Ermordeten. Am nächsten Tag stellte er sich der Polizei.

Das Strafgericht des Saanebezirks hatte den Mann wegen Mordes und Vergewaltigung im Mai 2014 zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Das Freiburger Kantonsgericht reduzierte die Strafe im Juni 2015 auf 20 Jahre. Beide Parteien zogen den Fall vor das Bundesgericht. Dieses befand, die Vergewaltigung könne nicht bewiesen werden: Da die Getötete nie eine Anzeige eingereicht hatte, gab es zu diesem Punkt nur indirekte Aussagen von Freundinnen der Frau. Das Bundesgericht hielt auch fest, dass die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Mannes nicht zwingend zu einer Schuldminderung führen müsse. Der Fall ging zurück an das Kantonsgericht (die FN berichteten).

Gestern nun plädierte das Verteidiger-Duo auf eine 20-jährige Freiheitsstrafe. «Eine lebenslange Strafe ist wie der Tod – sie ersetzt ja auch die Todesstrafe», sagte Anwältin Yaël Hayat. «Es ist kein Ende absehbar, es gibt kein Ziel.» So gehe es ihrem Mandaten viel besser, seit das Kantonsgericht auf eine Strafe von 20 Jahren entschieden habe. «Auch das ist lange, aber er kann nun auf ein Ziel hinarbeiten.» Seither bewirke die Therapie Veränderungen, und der Mann integriere sich gut in die Haftanstalt. Der Verurteilte selbst sagte: «Die lebenslängliche Haft hatte mir alle Hoffnungen genommen. Nun geht es mir besser.» Er könne sich jetzt eine Zukunft ausserhalb des Gefängnisses vorstellen. Auch für seine beiden Töchter sei es so einfacher.

Hayat wies das Gericht darauf hin, dass es vor zwei Jahren die Strafe reduziert hatte. «Seither ist die Vergewaltigung nicht mehr Teil der Anklage; das Gericht würde als flatterhaft dastehen, würde es nun auf lebenslänglich entscheiden.»

Ganz anders sah dies Staatsanwalt Marc Bugnon. «Den Verurteilten trifft eine sehr schwere Schuld.» Das Kantonsgericht selbst habe vor zwei Jahren betont, es würde angesichts des brutalen Mordes gerne eine lebenslängliche Strafe aussprechen – und habe dies nur deshalb nicht getan, weil eine leichte Schuldminderung vorliege.

«Ob die Vergewaltigung einbezogen wird oder nicht, ändert nichts daran, dass der Verurteilte ein unglaublich grauenvolles Verbrechen begangen hat», sagte Bugnon. «Er hat das Gesicht des Opfers entstellt und war nach der Tat extrem kaltblütig.» Während der ganzen Untersuchung habe er die Verantwortung für die Tat auf andere abgeschoben: auf seine Schwägerin und auf das Opfer selbst. Bugnon nahm dem Mann nicht ab, dass er nun die Schwere seiner Tat erkannt habe. Er forderte eine lebenslange Haftstrafe.

Das Kantonsgericht unter dem Präsidium von Dina Beti folgte der Argumentation des Staatsanwaltes. «Wir haben bereits in unserem Entscheid von 2015 festgehalten, dass die aus­serordentlich schwere Schuld des Verurteilten für eine lebenslange Haftstrafe spricht», schreibt das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung: Der Verurteilte habe seine Frau mit grosser Brutalität und Verbissenheit ermordet; sie sei wehrlos gewesen. Doch sei das Gericht davon ausgegangen, dass es wegen der leicht verminderten Schuldfähigkeit des Mannes nicht die höchste Strafe aussprechen dürfe. Nun habe jedoch das Bundesgericht festgehalten, dass dem nicht so sei. Darum verurteilte ihn das Kantonsgericht gestern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 501 2016 188 (noch nicht publiziert)

«Der Verurteilte hat das Gesicht des Opfers entstellt und war nach der Tat extrem kaltblütig.»

Marc Bugnon

Freiburger Staatsanwalt

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