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Auswirkungen der neuen Gesetzgebung im Rahmen von Senior plus

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Judith Camenzind Barbieri, Projektleiterin des Sozialvorsorgeamts des Kantons Freiburg, erläuterte den 60 anwesenden Rentnerinnen und Rentnern an der Burgbühltagung, was zwischen 2009 und heute mit dem Projekt Senior plus geschehen ist. Die damals eingebundenen Personen definierten eine Vision und drei Ziele. Daraus entstanden zwei neue Gesetze: das Gesetz über die Seniorinnen und Senioren sowie das Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen. Auch das Gesetz über die Pauschalentschädigung wurde angepasst.

Die Hauptaussage im Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen ist, dass der Staat auf dem ganzen Kantonsgebiet verantwortlich ist für die Qualität der Pflege. Die beauftragten Leistungserbringer müssen im Netzwerk arbeiten und die Zuständigkeiten (Bereitstellung des Leistungsangebots, Investitionen, Finanzen, Aufsicht) werden auf Ebene eines oder mehrerer Bezirke verwaltet. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Darin enthalten sind auch die Bedarfsabklärung und Bereitstellung der sozialmedizinischen Leistungen, der Zusammenschluss der Entscheidungs- und Finanzierungskompetenzen, die Koordination der Leistungserbringer, die Überwachung der Leistungen und die Information an die Bevölkerung.

Das Gesetz über Seniorinnen und Senioren wurde noch nicht im Grossen Rat behandelt. Es sieht vor, dass die Gemeinden ein Konzept der vorgesehenen Massnahmen vorlegen müssen.

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