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Autofahrer wird wegen zu abruptem Abbremsen bestraft

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im letzten Juli war ein 25-jähriger Mann mit seinem Auto in Charmey unterwegs. Hinter ihm folgte eine Gruppe von Motorradfahrern. Als einer der Motorradfahrer den Mann überholen wollte, lenkte dieser sein Auto nach links und stiess mit dem Motorrad zusammen. Bei diesem Manöver wurde jedoch niemand verletzt.

Auf diese Aktion hin versuchte ein anderer Motorradfahrer, sich vor das Auto zu stellen, um den Mann anzuhalten. Dieser wiederum überholte den Motorradfahrer und bremste, sobald er sich vor dem Motorrad befand, ohne ersichtlichen Grund abrupt ab. Um eine Kollision zu vermeiden, musste der Motorradfahrer ebenfalls stark bremsen, wobei sein Fahrzeug zu Boden ging. Der Motorradfahrer erstattete Anzeige wegen leichter Körperverletzung.

Keine Körperverletzung

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Autofahrer nun per Strafbefehl verurteilt. Der Strafbestand der leichten Körperverletzung treffe zwar nicht zu, weil der Motorradfahrer nur einen Bluterguss und eine Schürfung am linken Oberschenkel aufgewiesen habe und nicht zum Arzt gehen musste, argumentierte Staatsanwalt Jean-Luc Mooser im Strafbefehl.

Eine bedingte Geldstrafe

Jedoch hat Jean-Luc Mooser den 25-Jährigen der schweren Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Ebenfalls muss der Autofahrer eine Busse von 1000 Franken sowie Gebühren und Dossierkosten von 261 Franken bezahlen. rb

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