Ein 60-jähriger Motorrollerfahrer war am 20. Mai 2015 kurz nach acht Uhr in Bösingen verunfallt. Der Mann war auf der Industriestrasse in Richtung Laupenstrasse unterwegs. Auf der Höhe des Parkplatzes beim «Jost Egge» bog eine 52-jährige Frau mit ihrem Auto auf den Parkplatz ein und übersah dabei den Roller. Dessen Lenker versuchte, eine Kollision zu verhindern, verlor beim Ausweichmanöver jedoch die Herrschaft über sein Zweirad und stürzte (die FN berichteten). Dabei wurde er an der Wirbelsäule verletzt. Der Mann war während eines Monats zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Er reichte Strafklage wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte die Autofahrerin nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und der Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen; die Probezeit beträgt zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 500 Franken und 500 Franken an Verfahrenskosten. njb
- Freiburg
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