FreiburgMittels Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft kürzlich einen 30-jährigen Mann verurteilt, weil er die Strassenverkehrsregeln mehrfach verletzt hat und zudem ausfällig gegenüber zwei Frauen geworden ist.
Bei einem ersten Vorfall hatte der Beschuldigte den entgegenkommenden Wagen einer Autolenkerin mit einem Fahrmanöver zur Seite gedrängt, bei einem zweiten Vorfall – nur 20 Minuten später am gleichen Tag – hatte er ein Auto überholt und dessen Fahrerin dabei mit gezielten Fahrmanövern fast von der Fahrbahn gedrängt. Er wollte die Frau damit zum Anhalten zwingen, um sie danach wüst zu beschimpfen. Der 30-jährige Autolenker stritt bei der Befragung vehement ab, etwas mit den Vorfällen zu tun zu haben. Die beiden betroffenen Autofahrerinnen konnten ihn aber anhand des Autos und seines Aussehens genau identifizieren. Die Polizei schenkte den Frauen mehr Glauben als dem Mann, zumal dieser wegen ähnlicher Vorfälle bereits eine Vorstrafe hatte.
Unbedingte Geldstrafe
Die ungünstige Prognose für das zukünftige Verhalten des Mannes führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft ihn wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln, Beschimpfung und Nötigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilte. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten sowie die Kosten für das Gerichtsverfahren übernehmen. im