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Automobilistin fährt eine Patrouilleurin an

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Eine Autofahrerin hat im Februar 2013 bei einem Fussgängerstreifen in Farvagny eine Patrouilleurin übersehen. Diese hatte gerade Passanten über die Strasse geleitet und wollte sich wieder an den Strassenrand stellen, als sie auf Hüfthöhe vom linken Kotflügel des Autos erfasst und dabei leicht verletzt wurde.

Nach dem Unfall kam es zu einem Geplänkel zwischen den beiden Frauen. Dabei forderte die Patrouilleurin die Autolenkerin auf, sie solle verschwinden.

Fahrerflucht

Einige Tage später reichte die Patrouilleurin aber eine Strafklage wegen Körperverletzung ein. Die 55-jährige Autolenkerin wurde in der Folge von der Staatsanwaltschaft wegen einfacher Körperverletzung und wegen Führerflucht verurteilt. Sie reichte Beschwerde gegen dieses Urteil ein und machte geltend, dass die Patrouilleurin nicht gesagt habe, dass sie beim Unfall verletzt worden sei. Dies konnte ein Zeuge bestätigen.

Neues Urteil

Die Staatsanwaltschaft hat das nun Urteil revidiert. Die Fahrerin wurde trotzdem wegen «pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall» so-wie einfacher Körperverletzungverurteilt. Die bedingte Strafe wurde auf 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit festgelegt, mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 400 Franken. Die Frau muss auch die Verfahrenskosten von 465 Franken übernehmen. im

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