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Autounfall wegen Dachs: Lenkerin wird zu Busse verurteilt

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Der Unfall geschah bereits am 12. März dieses Jahres. Eine 25-jährige Frau war mit ihrem Auto auf der Autobahn A 12 von Vevey in Richtung Freiburg gefahren. Kurz nach der Ausfahrt Bulle bemerkte sie plötzlich einen Dachs, der vor ihrem Auto über die Strasse lief. Sie riss das Lenkrad des Wagens herum, um einen Zusammenstoss mit dem Tier zu vermeiden.

In der Folge verlor sie die Herrschaft über das Auto. Dieses stiess gegen die Mittelleitplanke, kam von der Strasse ab, fuhr eine Böschung hinauf, überschlug sich einmal und durchbrach dabei einen Wildzaun am Strassenrand. Die Frau hatte Glück: Sie wurde beim Unfall nur leicht verletzt, am Kopf und am Ellbogen. Das Auto wurde hingegen stark beschädigt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat die Fahrerin nun per Strafbefehl wegen Verletzung der Verkehrsregeln–Nichtbeherrschen des Fahrzeugs–verurteilt. Die Behörde hält im Urteil fest, dass ein Dachs auf der Strasse kein aussergewöhnlicher Fall sei. Die Autofahrerin hätte ihre Fahrweise anpassen müssen, damit sie dem Tier hätte ausweichen können. Ein Autofahrer müsse immer damit rechnen, dass Hindernisse auf der Strasse sind, wie eben zum Beispiel flüchtende Wildtiere, heisst es im Urteil weiter.

Die Frau muss eine Busse von 200 Franken bezahlen. Zudem werden ihr die Verfahrenskosten und Gebühren auferlegt, sodass sie eine Rechnung von 555 Franken zu bezahlen hat. im/Bild zvg

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