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Autounfall wegen Laub auf der Strasse – wer bezahlt?

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Ratgeber Versicherung

Autor: Beat Krieger

Autounfall wegen Laub auf der Strasse – wer bezahlt?

Ich verlor auf einer Nebenstrasse die Kontrolle über mein Auto wegen einer dicken Laubschicht und verursachte einen grösseren Blechschaden. Ich habe keine Vollkaskoversicherung. Haftet der Strasseneigentümer? U.B.

Eine Strasse ist ein Werk im Sinne von Art. 58 des Obligationenrechts. Wenn dieses Werk einen Mangel in der Anlage oder im Unterhalt aufweist, ist der Strasseneigentümer, in Ihrem Fall die Gemeinde, wohl haftpflichtig, aber diese Unterhaltspflicht gilt nicht unbeschränkt.

So kann man beispielsweise nicht verlangen, dass alle Gemeindestrassen nach einer Schlechtwetterperiode im Herbst unverzüglich von Laub gesäubert werden. Der Unterhalt muss vielmehr verhältnismässig, dem betroffenen Gemeinwesen auch finanziell zumutbar sein. Die Räumung wichtiger Verkehrswege hat dabei Priorität.

Der Autofahrer muss bei grossem Laubanfall nach einem Herbststurm besonders vorsichtig fahren, dem Risiko einer dicken Laubschicht auf einer Nebenstrasse also mit seiner Fahrweise Rechnung tragen.

Ihre Aussichten, einen Schadenanspruch gegen über dem Gemeinwesen durchzusetzen, sind daher nicht allzu gut. Es sei denn, sie könnten nachweisen, dass das Laub auch nach längerer Zeit (mehrere Tage nach einem grossen Laubanfall) nicht entfernt worden war.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür ist Beat Krieger, Versicherungsexperte und Medienverantwortlicher.

Homepage: www.svvch/vr

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