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Axt-Fall: Urteil wurde bestätigt

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Freiburg Das Drama hatte sich an einem Sonntagabend im Juli 2006 auf dem Parkplatz nahe der Villa Thérèse am Stadtberg ereignet. Ein eifersüchtiger Ehemann traf sich mit dem Geliebten seiner Frau, der in Begleitung seines Bruders war. Der Ehemann stieg aus dem Auto, eine Axt in der einen, ein Metzgermesser in der anderen Hand. Er schlug seinen Konkurrenten zu Boden. Daraufhin verletzte der Bruder des Opfers den Täter in Notwehr mit dem Messer. Sowohl der Ehemann als auch der Geliebte waren schwer verletzt. Das Strafgericht der Saane verurteilte beide Männer zu je vier Jahren Freiheitsstrafe. Die Verurteilten zogen das Urteil weiter.

Die Rekursinstanz war nun der Ansicht, dass derjenige, der einem anderen mit einer ein Kilo schweren Axt einen Schlag auf den Kopf gibt, in jedem Fall den Tod des Opfers in Kauf nimmt. Dies unabhängig davon, ob er mit dem hinteren Teil des Axt-Keils oder mit der Schneide des Keils zuschlägt. Das Kantonsgericht bestätigte somit das Urteil wegen versuchter Tötung.

Sein Rivale blitzte vor Kantonsgericht ebenso ab. Die Richter bestätigten das erstinstanzliche Urteil wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeit und Gefährdung des Lebens. Der Geliebte habe nichts unternommen, um die Spannungen zwischen ihm und dem eifersüchtigen Ehemann zu beseitigen.

Der Geliebte war in erster Instanz v. a. wegen Gewalttätigkeiten gegenüber seiner Tochter verurteilt worden. Er hatte sie mit Vasen, Biergläsern und Kommodenschubladen geschlagen. Und dies «zum Wohle der Tochter», wie er zu Protokoll gegeben hatte. rsa

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