Während ihrer polizeilichen Einvernahme ist eine 45-jährige Frau im Kanton Freiburg verstorben. Gemäss der Generalstaatsanwaltschaft beging die Frau Selbstmord. Ermittlungen über die Umstände wurden aufgenommen.
Eine 45-jährige Frau hat im Rahmen eines Strafverfahrens ihr Leben verloren. Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstagabend mitteilte, wurde die Frau «leblos in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei Freiburg aufgefunden». Die Verstorbene war «Gegenstand eines von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Strafverfahrens», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Frau sollte hinsichtlich ihrer Untersuchungshaft einvernommen werden. Trotz eines Wiederbelebungsversuchs durch die anwesenden Polizisten und anschliessend durch die Rettungssanitäter verstarb die Frau vor Ort.
«Nach ersten Erkenntnissen hat sich die Person das Leben genommen», schreibt die Generalstaatsanwaltschaft. Sie hat Ermittlungen aufgenommen und will den Vorfall untersuchen. Weitere Informationen stehen derzeit für die Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Wie sich die Frau in Polizeigewahrsam selber töten konnte, ist derzeit unklar.
Kommentar (1)
Wieso hat man eigentlich in den FN nie mehr etwas über dieses Verfahren gehört? Wird da etwas totgeschwiegen? Angst vor den Behörden?
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