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Bäcker zum zehnten Mal verurteilt

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«Ich kann nichts abstreiten, ich arbeite nicht mehr in der Bäckerei. Wogegen ich Einspruch erhebe, ist die Höhe der Bussen.» Dies sagte der Besitzer einer Bäckerei im Freiburger Beaumont-Quartier gestern vor dem Polizeirichter des Saanebezirks. Im Oktober und November 2015 hatte die Polizei ihn mehrmals angezeigt, weil seine Angestellten mitten in der Nacht Backwaren an hungrige Nachtschwärmer verkauft hatten. Auch wenn Bäcker in der Nacht arbeiten, ist dies verboten. Gemäss Gemeindereglement dürfen Geschäfte unter der Woche von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein, am Samstag von 6 bis 16 Uhr.

In mehreren Strafbefehlen war der Mann deshab verurteilt worden, von Mal zu Mal stieg die Höhe der Busse an. Insgesamt belaufen sich die Bussen, die der Bäcker nun angefochten hat, auf 9400 Franken.

«Ein Wiederholungstäter»

Wie Polizeirichter Benoît Chassot erklärte, hatte das Gericht den Mann schon neun Mal wegen desselben Delikts verurteilt–«und dabei zähle ich all die Strafbefehle nicht, bei denen Sie die Busse bezahlt haben.» Auch hatte es im Quartier immer wieder Beschwerden von Anwohnern gegeben, weil die Kunden der Bäckerei Lärm machten (die FN berichteten).

Gerade weil der Bäcker kein unbeschriebenes Blatt sei, gehe er mit der Einsprache ein hohes Risiko ein, klärte Benoît Chassot den Mann auf. «Freisprechen werde ich Sie nicht, denn Sie geben den Tatbestand zu.» Wenn er ein Urteil fällen müsse, könne es gut sein, dass die Busse höher ausfallen werde.

Auf die Frage, ob der Bäcker aufgrund dieses Risikos die Einsprachen zurückziehen und die verhängten Bussen bezahlen wolle, antwortete dieser nur: «Womit soll ich denn diese bezahlen?»

«Nachfrage besteht»

Aus gesundheitlichen Gründen arbeitet der Mann seit Dezember 2014 nicht mehr. Er bezieht eine halbe Invalidenrente, rund 1500 Franken verdiene er im Monat, sagte er. Er habe versucht, die Bäckerei zu verkaufen. «Aber niemand will sie übernehmen. Was soll ich denn machen?» Auf die Frage von Benoît Chassot, warum seine Angestellten denn am Abend und in der Nacht immer noch Ware verkauften, sagte er: «Weil die Leute kommen. Es besteht eine Nachfrage.» Jedoch versprach er dem Richter: «Ich werde es ihnen sagen.»

Tiefere Busse

In seinem Urteil sprach Polizeirichter Benoît Chassot den Mann des Verstosses gegen das Gemeindereglement über die Öffnungszeiten der Geschäfte schuldig. Jedoch berücksichtigte er dessen schwierige finanzielle Situation und reduzierte die Busse auf 4000 Franken. «Ich kann nicht ausser Acht lassen, dass es sich bereits um die zehnte Verurteilung handelt. Noch tiefer kann ich nicht gehen», betonte er. Jedoch könne der Mann die Bussen in kleinen Monatsraten abbezahlen. «Und ich gebe Ihnen einen Rat: Sagen Sie ihren Angestellten, dass nun ein für alle Mal fertig ist. Der Laden bleibt in der Nacht zu. Ich denke, Sie können mit Ihrem Geld etwas Besseres anstellen als Bussen zu bezahlen.»–«In Ordnung», antwortete der Mann.

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