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Bagatelldelikte?

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In den FN vom Samstag wird in einem Artikel die Bedeutung des Begriffs «Bagatelldelikt» im Rahmen der Durchsetzungsinititative abgehandelt. Sie hiesse besser Durchzwängungsinitiative. Das würde dem Charakter der Partei gerecht, die sie lanciert hat. Schon mit der Bezeichnung «Schweizerische Volkspartei» beansprucht sie mehr, als ihr zusteht. Der Name beansprucht, ganz einfach das Schweizervolk zu vertreten. Die anderen Parteien sind da bescheidener. Sie beanspruchen, sachlich besonders grüne, soziale, liberal-freisinnige, christliche Anliegen zu vertreten. Auch mit 30 Prozent Wähleranteil ist man nicht das Volk. 70 sind mehr als 30. Das weiss man seit der Primarschule. Aber mit ihrer Bewirtschaftung diffuser Ängste, die ich auch habe, und mit ihrer gefühlsbetonten, hetzerischen Art, die Dinge darzustellen, gelingt es den SVP-Vertretern immer wieder, einfachste Wahrheiten auszublenden und Initiativen zur Annahme zu verhelfen, die im Nachhinein der Schweiz ausser Problemen kaum etwas bringen. Selbst wenn 50,3 Prozent die Initiative gegen Masseneinwanderung angenommen haben, ist auch das noch nicht einfach «das Schweizer Volk». 49,7 Prozent haben Nein gestimmt. Ungefähr die Hälfte des Schweizer Volks war dagegen. In unserer Demokratie, wie sie bis zum diktatorischen Auftreten von Blochers Partei praktiziert wurde, pflegten die Sieger nach einer Abstimmung zu sagen, die Anliegen der unterlegenen Hälfte müssten bei den Ausführungsbestimmungen nach Möglichkeit mit berücksichtigt werden. Mit dieser gut schweizerisch-demokratischen, auf Konsens bedachten Politik hat die SVP rabiat Schluss gemacht. Ein weiterer auch noch so knapper Sieg von Blochers Parteidiktatur am 28. Februar würde keineswegs die vom Blau herunter versprochene vermehrte Sicherheit bringen, aber mit Sicherheit dem herkömmlichen demokratischen Rechtsstaat massiv schaden.

 

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