Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bajonettstecher-Fall: Bundesgericht pfeift das Kantonsgericht zurück

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nur viereinhalb Jahre sollte der Mann, der in Freiburg nach einem Streit einen Widersacher mit einem Militärbajonett lebensgefährlich verletzt hatte, ins Gefängnis. Eine deutlich zu milde Strafe, befindet das Bundesgericht, und gibt damit dem Rekurs der Freiburger Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Freiburger Kantonsgerichts statt.

 Der Täter wurde im September 2013 in erster Instanz vom Gericht des Saanebezirks zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen versuchten Mordes und Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. Dagegen legte der Täter mit Erfolg Rekurs ein. Das Kantonsgericht verkürzte die Strafe um eineinhalb Jahre. Dagegen ging wiederum die Staatsanwaltschaft in Berufung und erhielt jetzt recht vom Bundesgericht, das den Fall ans Kantonsgericht zurückweist. Dieses wird sein Urteil revidieren müssen.

 Bundesrecht missachtet

Mit der Verkürzung der Strafe von sechs auf viereinhalb Jahre hätten die Richter «Bundesrecht missachtet», schreibt das Bundesgericht in einem Urteil, das es gestern auf seiner Webseite veröffentlichte. Das Freiburger Gericht habe es unterlassen, wichtige Fakten in sein Urteil miteinzubeziehen. Die Strafe sei drastisch gemindert worden, ohne die möglichen Folgen des Urteils für das Opfer in Betracht zu ziehen, heisst es weiter.

 Zu dem Übergriff war es im August 2012 gekommen. Nach einem Streit um einen Hocker hatte ein 46-jähriger Franzose das Café Ancienne Gare in Freiburg verlassen. Zu Hause griff er sich aus seiner historischen Sammlung ein Militärbajonett aus dem Ersten Weltkrieg. Mit dem Bajonett bewaffnet kehrte er zu seinem Widersacher zurück und stach zu. Mit der rund 20 Zentimeter langen Klinge verletzte er das Opfer, einen 36-jährigen Inder, lebensgefährlich an inneren Organen im Unterleib. Nur dank dem schnellen Eintreffen der Rettungskräfte und der sofortigen Operation im Kantonsspital überlebte das Opfer den Angriff.  bearbeitetvon fg/FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema