Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Balanceakt mit ungewissem Ausgang

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Finanzdirektor Georges Godel (CVP) ist ein höflicher Mensch. Doch das alleine ist nicht der Grund, dass er sich beim Journalisten bedankt, der um ein Interview zur Unternehmenssteuerreform (USR) III gebeten hatte. Vielmehr ist Godel sich bewusst, dass das Thema ab Herbst zentral für die Finanzpolitik des Kantons sein wird, dass es für die Bevölkerung aber ein schwer verdauliches Thema ist und politischer Widerstand zu erwarten ist.

Nach den Sommerferien wird das Finanzdepartement des Bundes ein Gesetzesprojekt und eine Begleitbotschaft präsentieren, wie die USR III (siehe Kasten oben) aussehen soll. Staatsrat Godel erwartet, dass der Bund mitteilen wird, wie er die Kantone für Ausfälle bei den Gewinnsteuern der Unternehmen entschädigen wird, und welche Form einer Lizenzbox (siehe Kasten unten) er einführen will.

Dann sind die Kantone gefordert. Gemäss Georges Godel hat seine Direktion verschiedene Szenarien studiert; bis Ende Herbst werde der Staatsrat bekannt geben, wie er die USR III umsetzen wolle. Godel präzisiert: «Der Herbst dauert bis zum 21. Dezember.»

«Im Minimum gleich viel»

Dabei werde der Staatsrat einen neuen kantonalen Steuersatz auf Unternehmensgewinne bekannt geben, der unter dem jetzigen von 19,63 Prozent liegen werde. Godel ist sich bewusst, dass dieser Schritt schockieren wird, wo doch der Kanton ein Spar- und Strukturmassnahmenprogramm am Laufen hat. Für den Finanzdirektor gibt es aber keine Alternative: «Wenn wir nichts machen, ist es noch schlimmer. Wir müssen erklären, um was es geht. Unser Ziel ist, dass wir nach dieser Reform im Minimum gleich viel oder noch etwas mehr als jetzt einnehmen.»

Als Beispiel gibt der Finanzdirektor an, Freiburg habe zwischen 2000 und 2011 die Unternehmenssteuern schon um 35,6 Prozent gesenkt, dabei aber 43,7 Millionen Franken mehr eingenommen. Der grosse Unterschied: Dieses Mal werden fast alle Kantone ihren Steuersatz senken.

Freiburg wartet also die Botschaft des Bundes ab; Godel bezeichnet die Politik des Kantons dennoch als proaktiv. Er verweist darauf, dass er und der Volkswirtschaftsdirektor immer wieder Firmen besucht haben, um die Position des Kantons zu kommunizieren und den Puls bei den Unternehmen zu spüren. Im Frühsommer folgte sogar Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf einer Einladung, um das Projekt in Freiburg zu präsentieren. «Die Unternehmen entscheiden jetzt, welche Investitionen sie 2018, 2020 oder 2022 tätigen. Deshalb braucht es eine klare Vision der künftigen Besteuerung, um sie zu überzeugen, im Kanton zu bleiben.»

Aus Freiburger Sicht bedeutet die USR III Folgendes:

•Staatshaushalt:Gemäss Georges Godel wird die Senkung der Unternehmenssteuer pro Prozent Mindereinnahmen von zehn Millionen Franken zur Folge haben. Senkt der Kanton den Satz um vier Prozent, wären es 40 Millionen Franken. Dies wird auch Auswirkungen auf den interkantonalen Finanzausgleich haben: Die Direktion Godels rechnet mit Verlusten zwischen 11 und 78 Millionen Franken. Gesamthaft würde Freiburg ohne Kompensation des Bundes riskieren, pro Jahr 60 bis 120 Millionen Franken Einnahmen zu verlieren.

•Bundesbeiträge:Der Bundesrat hat angekündigt, er werde Kantonen Verluste durch die USR III kompensieren. Die Frage ist nur: In welcher Höhe? «Wir haben dazu wenig Informationen», so Godel. «Aus dem Departement Schlumpf hat es einmal geheissen, kein Kanton solle über die ersten Jahre etwas verlieren.»

•Steuersatz:Die Freiburger Finanzdirektion hat mehrere Szenarien mit verschiedenen Gewinnsteuersätzen in der Schublade. Welcher es sein wird, kann Godel nicht sagen. In Zukunft werden es gemäss Godel «im Maximum» 15 Prozent sein. Genf hat 13 Prozent angekündigt, Waadt 13,8 Prozent.

•Lizenzbox:«Wenn der Bund die Lizenzbox akzeptiert, übernehmen wir sie, um wettbewerbsfähig zu bleiben», so Georges Godel. Er kann aber nicht sagen, wie viele Firmen durch eine Lizenzbox betroffen wären, beziehungsweise ob mehr oder weniger Erleichterungen gewährt würden als unter dem bisherigen Spezialstatus: «Es kommt darauf an, wie die Lizenzbox definiert wird. Wenn sie weit gefasst wird, gehört Freiburg zu den Gewinnern. Wird sie eng gefasst, sind wir aufgrund der Neuberechnung des interkantonalen Finanzausgleichs bei den Verlierern. Wichtig ist vor allem, dass die Mechanismen klar definiert werden.»

•Zeitplan:Der Bundesrat hat angekündigt, sein Projekt zur USR III Anfang September zu präsentieren. Am 1. Juli hatte der Staatsrat dazu eine Klausur, Ende September oder Anfang Oktober wird der Staatsrat die Lage analysieren, dann entscheiden und bis Ende Jahr kommunizieren. Anschliessend gehen in Bern und in Freiburg die Projekte in die Parlamente. Die USR III soll 2017 bis 2018 in Kraft treten.

•Gemeinden:Wenn der Spezialstatus verschwindet, andere Firmen in den Genuss einer Lizenzbox kommen und allgemein der Steuersatz sinkt, kann das Umwälzungen bei kommunalen Einnahmen zur Folge haben. Kürzlich hat deshalb Georges Godel erstmals den Vorschlag in die Runde geworfen, einen einheitlichen Unternehmenssteuersatz auf Gemeindeebene einzuführen. Die Idee sei auf Interesse gestossen, brauche aber noch viel Zeit, so Godel. Er will diesbezüglich schon bald den Dialog mit dem Freiburger Gemeindeverband suchen.

 

Wenn wir nichts machen, ist es noch schlimmer.

Georges Godel

Staatsrat

Unternehmenssteuerreform III: Der Spezialstatus verschwindet

B ei der Besteuerung der Gewinne von Unternehmen fährt die Schweiz zwei Geschwindigkeiten: Die Mehrheit der Unternehmen muss auf ihre Gewinne durchschnittlich 22 Prozent Steuern bezahlen; Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften hingegen geniessen auf ihren ausländischen Erträgen einen Spezialstatus mit grosszügig tiefen Steuersätzen. Diese werden kantonal geregelt.

Dieser Spezialstatus ist aber dem Ausland ein Dorn im Auge. Sowohl die EU als auch die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa (OECD) kritisieren den Spezialstatus und fordern einen fairen Steuerwettbewerb zwischen Staaten.

In der Schweiz herrscht Einigkeit, dass es diesen Steuerstreit beizulegen und den Spezialstatus für ausländische Unternehmensgewinne abzuschaffen gilt. Der Bund ist im Kontakt mit der EU und bereitet die Unternehmenssteuerreform (USR) III vor. «Indem die Schweiz die internationale Akzeptanz ihres Steuerstandorts erhöht, bietet sie ansässigen Unternehmen bessere Planungs- und Rechtssicherheit und festigt die Standortattraktivität», so das Finanzdepartement des Bundes in einem Factsheet.

Rund ein Fünftel

Für den Bund und die Kantone haben die Einnahmen von Firmen mit kantonalem Steuerstatus eine grosse Bedeutung. Für den Bund machen sie rund 3,6 Milliarden Franken aus, etwa die Hälfte aller Gewinnsteuern. Bei den Kantonen und Gemeinden betragen diese Einnahmen rund zwei Milliarden Franken, etwa ein Fünftel aller Gewinnsteuereinnahmen. Im Kanton Freiburg bezahlen 710 Holdings und 1078 domizilierte Gesellschaften 31,4 Millionen Franken Steuern.

In Bern ist man sich einig, dass die internationale Nichtbesteuerung nicht länger haltbar ist. Um Firmen mit internationaler Ausrichtung dennoch in der Schweiz zu halten, zeichnen sich zwei Entwicklungen ab: Die Kantone senken die Besteuerung von Unternehmensgewinnen allgemein. Man spricht von einem Rückgang um sechs auf durchschnittlich 16 Prozent. Dazu empfiehlt ein von Bund und Kantonen ausgearbeiteter Bericht von Ende 2013 eine neue steuerliche Privilegierung von Lizenzerträgen. Diese Lizenzbox (siehe Kasten unten) soll Erträge aus Patenten grösstenteils von der Besteuerung ausnehmen.

Der Bund ist sich bewusst, dass die Kantone durch die USR III weniger Einnahmen aus den Gewinnsteuern generieren werden; sie sollen aber weiterhin über finanzpolitischen Spielraum verfügen. «Der Bund wird sich daher finanziell zu beteiligen haben», so das Finanzdepartement. Es ist von einer Entschädigung an die Kantone über eine Milliarde Franken pro Jahr die Rede. Die Verteilung ist aber noch nicht geregelt. Auch dürfte die USR III einen Einfluss auf den Finanzausgleich haben. Das Ressourcenpotenzial wird sich verändern und Anpassungen am System sind erforderlich. Der Finanzausgleich soll aber auch unter neuen Rahmenbedingungen einen fairen interkantonalen Steuerwettbewerb ermöglichen, so das Departement Widmer-Schlumpf. uh

Lizenzbox: Steuerrabatte auf Patenten

M it der Aufhebung des Spezialstatus für Unternehmensgewinne auf ausländischen Erträgen streben die Kantone mehrheitlich eine Boxenlösung an: eine Privilegierung in der Besteuerung von Lizenzerträgen. Dies ging aus der Vernehmlassung der Unternehmenssteuerreform (USR) III im Frühling hervor.

Die Lizenzbox unterscheidet nicht zwischen Erträgen aus dem In- und Ausland – einer der Hauptkritikpunkte am bisherigen Spezialstatus. Solche Lizenzboxen existieren auch in einigen EU-Ländern, und Nidwalden hat dieses System bereits eingeführt. Das Modell erlaubt es Firmen, Gewinne, die aus Forschung und Entwicklung entstehen, gesondert in solchen Boxen auszuweisen. Wie die «NZZ am Sonntag» spekulierte, dürften die Kantone bis zu 80 Prozent dieser Erträge von der Besteuerung ausnehmen.

Es ist davon auszugehen, dass der Bund diese Lizenzboxen in einem Gesetzesentwurf und der entsprechenden Botschaft im September empfiehlt. Offen ist aber, wie er die Boxen definiert. Gemäss «NZZ am Sonntag» schwebt Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf eine relativ enge Definition vor. Das heisst, Steuererleichterungen dürfte es nur auf Erträge aus laufenden und erloschenen Patenten geben. Nicht in diese Kategorie fallen gemäss der Zeitung reine Lizenzverwertungsgesellschaften oder Gewinne aus der Bewirtschaftung von Marken. Die Eigentümer oder Nutzniesser eines Patents müssten demnach massgeblich an dessen Entwicklung mitgearbeitet haben.

Was sagen EU und OECD?

Welchen Vorschlag das Finanzdepartement auch immer unterbreitet, er steht unter Vorbehalt eines Entscheides der EU und der OECD. Diese überprüfen derzeit die Lizenzboxen: Es ist möglich, dass sie nur Steuerrabatte für Erträge aus laufenden Patenten gewähren. uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema