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Bald bezahlter Mutterschaftsurlaub?

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Bald bezahlter Mutterschaftsurlaub?

Freiburger Plattform zur Unterstützung eines «eidgenössischen Mutterschaftsurlaubs»

Bezahlter Mutterschaftsurlaub: Im Herbst stimmt das Schweizer Volk über eine neue Vorlage ab, die für erwerbstätige Frauen einen bezahlten Mutterschaftsurlaub vorsieht. Finanziert werden soll er durch den Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung.

Von IRMGARD LEHMANN

Bereits mehr als 50 Jahre Geschichte schreibt der «bezahlte Mutterschaftsurlaub» in der Schweiz. 1945 hat das Schweizer Volk dem Verfassungsartikel für eine Mutterschaftsversicherung wohl zugestimmt, doch in der Folge Gesetzesvorlagen immer wieder bachab geschickt. (1954, 1984, 1987, 1999). Anscheinend waren alle Vorlagen zu überladen.

Nur noch erwerbstätige Frauen

Mit dem neuen Konzept hingegen sollen lediglich die erwerbstätigen Frauen in den Genuss eines bezahlten Mutterschaftsurlaubes kommen und nicht mehr alle Mütter, wie dies die Abstimmungsvorlage 1999 noch vorsah.

Die Vorlage, welche am 26. September zur Abstimmung kommt, sieht einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen vor mit einer Entschädigung von 80 Prozent des letzten Gehalts. Über die Erwerbsersatzordnung (EO) soll der bezahlte Urlaub finanziert werden.
«So sind Frau und Mann gleichgestellt», betont anlässlich der Medienorientierung am Dienstag Nationalrätin Thérèse Meyer-Kaelin, die sich seit ihrer Amtszeit in Bern massgeblich für den Mutterschaftsurlaub eingesetzt hat. Mit der Annahme der Vorlage sollen auch der Erwerbsersatz für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz von 65 auf 80 Prozent des Lohnes angehoben werden.

Unternehmen entlastet

«Mit dem neuen Gesetz haben wir eine gute Lösung gefunden, die sowohl den erwerbstätigen Müttern als auch den Arbeitgebern entgegenkommt», sagt Staatsrätin Ruth Lüthi. Denn die Finanzierung erfolge ausschliesslich über die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden und belaste keine Staatskasse. (Mit 0,3 Prozent bezahlen Unternehmen an die EO-Kasse den gleichen Betrag wie heute.)

Mit dem Konzept werden vor allem die Betriebe und Institutionen entlastet, die bis anhin aus eigener Initiative Mutterschaftsurlaub bezahlt haben. Lüthi erinnert ebenfalls daran, dass ja auch Frauen in die EO-Kasse einzahlen. «Daher ist es nicht anders als gerecht, dass auch die Frauen von den Leistungen profitieren.» Sie erwähnte ebenfalls, dass mit der EO-Kasse die Verwaltungsstrukturen bereits vorhanden sind.

Auf die isolierte Stellung der Schweiz wies Staatsrat Claude Grandjean hin. «Alle europäischen Länder kennen den bezahlten Mutterschaftsurlaub – es gibt keinen Grund mehr Nein zu sagen.»

Kritische Stimmen

Dass es auch bei der Abstimmung 2004 kritische Stimmen geben wird, davon sind die Mitglieder der Freiburger Plattform überzeugt. Denn in der neuen Vorlage sind die nicht erwerbstätigen Frauen ausgeschlossen. Dem hielt Nationalrat Hugo Fasel allerdings entgegen, dass mittlerweile in der Schweiz über 70 Prozent der Frauen mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig sind.

Und es wäre nötiger denn je, dass alle die gleichen Rechte haben, meint er. «Heute ist in der Schweiz ein einziges Chaos.» Unterschiedlich seien die Lösungen in den Kantonen, unterschiedlich je nach Arbeitgeber. Und: «Erwerbstätige Frauen sind im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen benachteiligt.»

Fasel ist überzeugt, dass die Vorlage beim Stimmvolk Gnade finden wird. Das Rezept dazu: «Wir müssen mehr Liebenswürdigkeit und weniger Ratio ausstrahlen.»

In der Freiburger Plattform sind nebst dem Gesamtstaatsrat, National- und Ständeräten quasi alle Parteien – ausser der SVP – vertreten. Über 20 gewerkschaftliche und familienbezogene Institutionen kommen hinzu.

20 Jahre bezahlter Mutterschaftsurlaub

Der Kanton Freiburg kennt den bezahlten Mutterschaftsurlaub seit über 20 Jahren: 1983 wurden 16 Wochen eingeführt und Jahre zuvor galten bereits acht Wochen.

Der Kanton Freiburg war der Mutterschaftsversicherung auch 1999 gut gesinnt. Damals hat das Stimmvolk die Vorlage – im Gegensatz zur Schweiz – gutgeheissen. Die positive Gesinnung zeigte sich ebenfalls mit der Annahme der Verfassung, in der eine kantonale Mutterschaftsversicherung verankert ist.

Mit der Annahme der eidgenössischen Vorlage könnte die kantonale finanzielle Belastung allerdings stark vermindert werden. il

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