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Bald ein Bericht zu den Sprachen

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Bald ein Bericht zu den Sprachen

Ende November wird ein Bericht zum Kapitel «Sprachen» vorliegen. Geregelt wird die Sprachenfrage aber noch nicht so rasch sein.

«Die Amtssprache der Gemeinden ist Französisch oder Deutsch. In Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit können Französisch und Deutsch Amtssprachen sein.» Dies ist u. a. in der neuen Verfassung verankert. Sie gewährleistet aber auch die Sprachenfreiheit. «Wer sich an eine für den ganzen Kanton zuständige Behörde wendet, kann dies in der Amtssprache seiner Wahl tun», heisst es im Artikel über die Sprachenfreiheit.Nach Worten von Antoine Geinoz ist es in den letzten Monaten vor allem darum gegangen, alles Material zu sammeln, was zur Lösung der Sprachenfrage beitragen könnte. Er dachte dabei an früher verfasste Berichte (Urs Schwaller, Ambros Lüthi), an die Diskussionen im Verfassungsrat über das Thema, an Entscheide des Bundes- und des kantonalen Verwaltungsgerichts usw.Laut Geinoz wird der Bericht, den er Ende November dem Staatsrat abliefern kann, eine Synthese der gesammelten Informationen enthalten. Es wird dann an einer Projektgruppe sein, welche z.B. die Kriterien ausarbeitet, die ausschlaggebend sein sollen, damit eine Gemeinde den Status einer offiziellen zweisprachigen Gemeinde erhält. az

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