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Bald ein Generalrat in Kerzers?

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Bald ein Generalrat in Kerzers?

Die Bevölkerung kann sich zur polititischen Zukunft der Gemeinde äussern

Soll ein Generalrat die Gemeindeversammlung ersetzen? Sind fünf Gemeinderäte genug? Was bringt ein Teilamt für die Gemeindepräsidentin? Zu diesen Fragen können die Einwohner von Kerzers zurzeit Stellung nehmen.

Von PATRICK HIRSCHI

Zur Prüfung der Gemeindestrukturen hatte der Gemeinderat im Jahr 2002 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In ihr sind alle fünf politisch aktiven Parteien von Kerzers vertreten, darüber hinaus sind zwei Mitglieder des Gemeinderates sowie der Verwaltung mit von der Partie.

Verpolitisierung oder
Aufhebung des Lobbying?

Die Arbeitsgruppe hatte sich im Vorfeld bereits einige Gedanken zum Für und Wider solcher Strukturänderungen gemacht. Die Vor- und Nachteile werden auf einem Fragebogen dargelegt, der in diesen Tagen an alle Haushalte von Kerzers verschickt wird.

So sieht die Arbeitsgruppe die Vorteile eines Generalrats unter anderm darin, dass Parlamentarier sich in Fraktionssitzungen besser auf anstehende Geschäfte vorbereiten können. Dadurch verspricht man sich auch sachlichere Diskussionen. Ein gewähltes Parlament sei zudem repräsentativer im Hinblick auf politische Kräfteverhältnisse. Ausserdem könne die
Arbeit der Exekutive bereits in der Vorbereitungszeit überwacht werden. Nicht zuletzt würde sich ein Generalrat vermehrt um planerische und strategische Fragen kümmern und Detail-
sowie Ausführungsfragen an den
Gemeinderat oder die Verwaltung delegieren.

Nachteile sieht die Arbeitsgruppe darin, dass Themen «verpolitisiert» werden könnten. Vor allem könnten die Fraktionen dazu neigen, zu einem Thema wider besseres Wissen eine pointierte Haltung einzunehmen, um sich gegen die anderen Parteien abzugrenzen. Befürchtet wird ausserdem ein Mehraufwand, der durch Wahlen, Kosten für Sitzungsgelder und mehr Adminstrativarbeit entstehen könnte. Zudem dürfte es vor allem für kleinere Parteien schwierig sein, genügend Kandidaten mobilisieren zu können. Der Generalrat würde aus mindestens 30 Sitzen bestehen.

Umgekehrt biete die Gemeindeversammlung die Möglichkeit für den Bürger, in direkten Kontakt mit dem Gemeinderat zu treten. Alle Teilnehmenden hätten dieselben Informationen zur Entscheidungsfindung. Somit sei eine direkte Demokratie gewährleistet.

Allerdings biete die Gemeindeversammlung auch die Möglichkeit des Lobbyings. Eine Vorlage kann durch interessierte Gruppen, die spezifisch Mitglieder aufbieten, durchgebracht werden. Zudem sind Zufallsentscheide eher möglich, weil wegen fehlendem Sachverstand oder Emotionalität unreflektierte Entscheidungen getroffen werden können. Ausserdem werde die direkte Mitsprache schlecht genutzt – die Beteiligung an Gemeindeversammlungen sei häufig nicht sehr hoch. Und nicht zuletzt sei das Abstimmungsverhalten jedes Einzelnen einer mehr oder weniger starken Sozialkontrolle ausgesetzt.

Kürzere Entscheidungswege
oder Mehrbelastung?

Die Tatsache, dass es immer schwieriger ist, geeignete Personen für einen Gemeinderat zu finden, spreche für einen kleineren Gemeinderat, befindet die Arbeitsgruppe. Durch die Verkleinerung werde eine Professionalisierung eingeführt. Eine kleinere Anzahl Exekutivmitglieder bringe kürzere Entscheidungswege und sei somit beweglicher und effizienter.

Andererseits wird gerade die Effizienz wieder in Frage gestellt. Die Arbeitsbelastung der Gemeinderatsmitglieder könnte zunehmen. Vermehrt würden dann Aufgaben auf die Verwaltung überwälzt. Zudem führe eine Reduktion zu einem Demokratieabbau, was die proportionale Vertretung der Parteien, Geschlechter und Interessen betrifft. Deshalb werde die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik und ihrer Regierung kleiner, wenn das Gremium weniger breit abgestützt ist.

Höhere Bereitschaft oder
höhere Erwartungshaltung?

Eine Gemeindepräsidentin oder ein Gemeindepräsident im Teilamt schliesslich habe mehr Zeit und Kapazität, um als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Er oder sie könne sich vermehrt den eigentlichen Führungsaufgaben widmen und erhalte einen besseren Überblick über den Gesamtbetrieb. Zudem könne man sich im Teilamt strategischen Aufgaben besser widmen. Durch eine gerechte Entschädigung erhöhten sich eventuell auch die Bereitschaft sowie die Auswahl an Amtsträgern.

Nachteile sieht die Arbeitsgruppe vor allem in der Tatsache, dass ein Teilamt oft schlecht mit der beruflichen Situation zu vereinbaren ist. Gleichzeitig würde die Erwartungshaltung gegenüber dem Amtsinhaber steigen, nicht zuletzt auch, weil er oder sie ein Honorar erhält. Zudem ist dies ein neuer Kostenpunkt. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass die nebenamtlichen Gemeinderatsmitglieder als «zweitklassig» angesehen werden könnten.

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