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Bald feiern bis zum Morgengrauen?

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Das Freiburger Nachtleben soll liberaler und damit attraktiver werden. Der Staatsrat schickt dieser Tage eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten bis Ende August in die Vernehmlassung. Hintergrund ist eine Motion der beiden freisinnigen Grossratsmitglieder Romain Collaud (Massonnens) und Johanna Gapany (Bulle), die den Titel «Freiburg auch by night» trägt und die der Grosse Rat im vergangenen September mit nur zwei Gegenstimmen für erheblich erklärt hatte.

Anlässlich einer Medienkonferenz im Freiburger Rathaus informierten gestern der Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP) sowie der Vorsteher des Amts für Gewerbepolizei, Alain Maeder, über den Gesetzesentwurf. Wie die beiden ausführten, geht es dabei vor allem um drei massgebliche Änderungen.

Erstens sollen Betriebe wie Bars mit dem sogenannten Patent B plus nicht mehr nur am Freitag und Samstag, sondern neu auch am Donnerstag bis drei Uhr öffnen können. Derzeit haben laut dem staatsrätlichen Bericht zur Gesetzesrevision 38 Betriebe ein solches Patent. Zweitens sollen Diskotheken oder Kabaretts – von denen es derzeit nur noch eines gibt – mit dem Patent D statt von 14 bis 4 Uhr neu von 16 bis 6 Uhr ihre Tore öffnen dürfen. Und drittens soll die Anzahl der Patente F für durchgehende Restauration künftig keiner Beschränkung mehr unterliegen. Gegenwärtig ist ihre Anzahl auf vier im ganzen Kanton beschränkt.

«Flexibler und attraktiver»

Der Gesetzesentwurf des Staatsrats sorgt mehrheitlich, aber nicht überall für Zufriedenheit. «Dieser Entwurf ist sehr befriedigend und entspricht voll und ganz unseren Forderungen», sagt Romain Collaud auf Anfrage. «Eine exzellente Neuigkeit», ergänzt Johanna Gapany. «Dieser Gesetzesentwurf kam sehr schnell und ist für uns äusserst positiv. Er wird für ein flexibleres und attraktiveres Nachtleben sorgen.» Namentlich dürften sich künftig weniger Jugendliche auf den Strassen aufhalten als heute, wenn die letzten Lokale um 4 Uhr schliessen würden und die Nachtschwärmer keine Möglichkeit hätten, mit dem öffentlichen Verkehr nach Hause zu kommen. «Aber auch die Anzahl jener, die mitten in der Nacht mit dem Auto vom Ausgang in Bern oder Lausanne nach Hause fahren, wird abnehmen», so Gapany. Und auch die Nachbarschaft der Nachtlokale werde mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ausreichend geschützt. «Die verlängerten Öffnungszeiten haben den Vorteil, dass sich die Nachtschwärmer bis zur Schliessung im Innern der öffentlichen Gaststätten aufhalten können», betont Martial Pugin, Sprecher der Kantonspolizei. «Dadurch erhoffen wir uns, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingehalten wird.»

«Diese Thematik wurde auch in der Oberamtmännerkonferenz diskutiert», sagt Carl-Alex Ridoré, Oberamtmann des Saanebezirks. «Wir sind dabei zum Schluss gekommen, dass wir diese Veränderungen begrüssen.» Sie stellten einen Schritt in die richtige Richtung dar, und es bestehe tatsächlich Handlungsbedarf. «Der Gesetzesentwurf stützt sich unter anderem auf eine Betriebsumfrage, die Gastro Freiburg für diesen Zweck bei den Verantwortlichen der Gaststätten durchgeführt hat, die sich am Nachtleben beteiligen», sagt die Gastro-Freiburg-Präsidentin Muriel Hauser. Die Umfrage habe tatsächlich ergeben, dass die Betriebe mit mehreren Aspekten des geltenden Systems unzufrieden seien. Die nun vorgeschlagene Liberalisierung hingegen würde dem Freiburger Nachtleben eine «ganz neue Dynamik» verleihen und letztlich sogar neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Generell werde Freiburg so auch im interkantonalen Konkurrenzkampf deutlich attraktiver. «Wir haben jahrelang für diese Liberalisierung gekämpft», freut sich auch Marco Garofano, Co-Präsident der Freiburger Studierendenvereinigung Agef. Er sei daher sehr zufrieden mit diesem Gesetzesentwurf, habe ihn allerdings noch nicht mit seinen Vorstandskollegen diskutieren können. Umfragen der Agef hätten gezeigt, dass die nun vorgeschlagenen Veränderungen einem Bedürfnis der Studierenden entsprächen.

«Mehr Lärm und Vandalismus»

Etwas kritischer sieht das Ganze Grossrat André Schoenenweid (CVP, Freiburg). Er war neben seiner Parteikollegin Gabrielle Bourguet (Granges) der einzige Kantonsparlamentarier, der die Motion «Freiburg auch by night» im letzten September abgelehnt hat. «Wir haben derzeit schon ein sehr gutes nächtliches Angebot», sagt er auf Anfrage. «Längere Öffnungszeiten werden nur für mehr Lärm, Vandalismus, Schlägereien und Alkoholprobleme sorgen.» Dies sehe er etwa in Lausanne, wo er arbeite. Den von Staatsrat Maurice Ropraz bei der gestrigen Medienkonferenz geäusserten Hinweis auf die Eigenverantwortung, was den Alkoholkonsum betrifft, bezeichnet Schoenenweid als «lediglich schöne Theorie». Wie Gabrielle Bourguet bezweifle er auch die Überlegung Johanna Gapanys, dass durch dieses neue Gesetz deutlich weniger Jugendliche nach Bern oder Lausanne in den Ausgang fahren würden. «Dort werden die Diskotheken auch in Zukunft grösser sein als in Freiburg, und das dürfte auch weiterhin viele Nachtschwärmer anziehen», so Schoenenweid.

Nachbarkantone

Bern ist eher strenger, die Waadt eher liberaler

Im Kanton Bern gelten generelle Öffnungszeiten von 5 Uhr bis 0.30 Uhr. Für 24  Anlässe pro Jahr kann die Öffnungszeit bis 3.30 Uhr verlängert werden. Einzelbewilligungen können zusätzliche Verlängerungen bis 5 Uhr ermöglichen. Im Kanton Waadt werden die Betriebszeiten der Gaststätten ausschliesslich durch die Gemeinden geregelt. Das System unterscheidet zwischen Tagbetrieben, solchen, die bis Mitternacht geöffnet haben, und Nachtbetrieben, die bis 6 Uhr morgens offenbleiben. In Neuenburg können alle Gaststätten bis 2 Uhr morgens geöffnet bleiben. 36 Mal pro Jahr dürfen sie bis 4  Uhr morgens offenbleiben. Rund 15  Gaststätten verfügen überdies über erweiterte Öffnungszeiten bis 6 Uhr morgens.

jcg

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