Die Banken in der Schweiz stehen vor einer Weichenstellung: Ab kommendem Jahr müssen sie systematisch Kapitalerträge und Vermögen von ausländischen Bankkunden erfassen. Ein Jahr später werden die Informationen an die Heimatländer der Kunden übermittelt. So wird der Automatische Informationsaustausch (AIA) eingeführt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung verabschiedet und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Detailliert geregelt wird darin erst der Austausch von Informationen über Steuerbescheide. In anderen Bereichen des spontanen Austauschs von Steuerinformationen mit anderen Ländern will der Bundesrat nicht vorpreschen: Er wartet ab, wie andere Staaten damit umgehen. Regeln will er erst die Fälle, zu denen es schon einen internationalen Standard gibt.
Die Umsetzung der neuen Vorgaben war für die Banken mit einem Riesenaufwand verbunden. Und für die Kunden birgt er Tücken. Das gilt auch für Schweizer, die entweder im Ausland ein Konto haben oder in einem anderen Staat steuerpflichtig sind.
Bericht Seite 15