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Bar-Angestellte betrügt Kolleginnen

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Eine 40-jährige, im Sensebezirk wohnhafte Rumänin hat zwei Kolleginnen übers Ohr gehauen und ist nun deswegen von der Staatsanwaltschaft verurteilt worden: Laut Strafbefehl hatte eine 28-jährige Rumänin darum gebeten, in derselben Bar wie die Verurteilte zu arbeiten. Diese behauptete jedoch, die jüngere Landsfrau brauche dafür eine Aufenthaltsbewilligung, welche sie sich bei einem Mitarbeiter des Amtes für Bevölkerung und Migration für 2500 bis 3000 Franken kaufen könne. Die junge Rumänin glaubte das und stimmte einer Geldübergabe zu, die im Februar 2015 im Sensebezirk hätte stattfinden sollen. Doch noch vor der Geldübergabe wurde die 40-Jährige verhaftet.

Die nun Verurteilte betrog ebenfalls eine 24-jährige Frau: Sie benutzte deren Aufenthaltsbewilligung, um zwei Verträge für Mobiltelefonabonnemente abzuschliessen. Auch kaufte sie sich per Ratenzahlungen zwei Smartphones unter Angabe der Daten ihrer jüngeren Kollegin. Die Verurteilte bestellte unter deren Namen zudem Kleider übers Internet.

Die Polizei kontrollierte die heute Verurteilte im Dezember 2015, als diese angetrunken Auto fuhr. Sie besass zudem nur einen rumänischen Führerausweis.

Geldstrafe und Busse

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die 40-Jährige nun unter anderem des Betrugs, der Fälschung von Ausweisen sowie des Fahrens in angetrunkenem Zustand für schuldig befunden. Die Frau hat eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 80 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren erhalten. Sie muss eine Busse von 800 Franken sowie Gebühren und Dossierkosten in der Höhe von 855 Franken berappen. mir

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