Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Baselland und Zürich kehren zur Maskentragpflicht an den Schulen zurück

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Baselbieter Regierung reagiert auf die stark ansteigenden Infektionen bei Kindern und Jugendlichen.

Der Kanton Baselland verfügt am Montag wieder eine Maskentragpflicht an den Schulen. Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der 10. Primarklasse sowie für sämtliche Lehrpersonen.

Schülerinnen und Schülern der 1. bis 4. Primarklassen werde das Maskentragen empfohlen, heisst es in einer Medienmitteilung der Regierung vom Donnerstag. Für Schülerinnen und Schüler, die eine Mehrjahrgangsklasse mit Kameradinnen und Kameraden ab dem 5. Schuljahr besuchen, sei das Maskentragen aber Pflicht.

Die Baselbieter Regierung reagiere mit dieser Massnahme auf die stark ansteigenden Infektionen bei Kindern und Jugendlichen, heisst es weiter. In den sieben Tagen bis Mittwoch wurden im Baselbiet insgesamt 235 Infektionen an Schulen registriert. Allein bei den Primarschülerinnen und -schülern waren es 124 Neuinfektionen.

Basel-Stadt hatte die Maskentragpflicht in den Schulen bereits auf (gestern) Mittwoch verfügt. Dort können Geimpfte und Genesene allerdings auf eine Maske verzichten.

Zürcher Regierungsrat führt Maskenpflicht ab 4. Klasse ein

Ab dem 1. Dezember müssen auch Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich ab der 4. Primarschulklasse wieder Masken tragen. Die Maskenpflicht ist vorerst bis zum 24. Januar befristet. Der Zürcher Regierungsrat reagiert damit auf steigende Covid-19-Fallzahlen.

Die Maskenpflicht an der Volksschule gelte auch für Lehrpersonen und alle weiteren dort beschäftigten Personen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.

Der Regierungsrat begründet den Schritt mit dem sprunghaften Anstieg der Covid-19-Fallzahlen in der Altersgruppe der 4- bis 11-Jährigen. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, die sich zum Teil noch nicht impfen lassen könnten, müssten daher weitere Schutzmassnahmen ergriffen werden.

Mit den Schutzmassnahmen an den Schulen sollen laut dem Regierungsrat nicht nur die weitere Verbreitung des Coronavirus eingedämmt, sondern auch ein möglichst uneingeschränkter Schulbetrieb sichergestellt werden.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema