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Bauarbeiter erhält eine unbedingte Geldstrafe

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Die Vorgaben waren klar: Zwei Bauarbeiter sollten am 12. September 2013 beim Ausgang des Poya-Tunnels auf der Saaneseite Betonblöcke entfernen. Die rund 1350 Kilogramm schweren Blöcke sicherten während der Bauarbeiten den Hang und wurden nun nicht mehr gebraucht. Der eine Arbeiter–ein Temporärangestellter–sollte mit einem Schneidbrenner die Verankerungskabel durchtrennen, welche die Blöcke hielten. Der andere, langjährige Arbeiter sollte mithilfe eines hydraulischen Schaufelbaggers Erde um die Blöcke anhäufen, damit diese stabil blieben. Der Vorarbeiter und der Bauleiter hatten dies so vorgegeben.

 Die Bauarbeiter gingen jedoch ganz anders vor: Der Baggerfahrer türmte keine Erde um die Betonblöcke auf. Er liess den Temporärarbeiter auf die Baggerschaufel steigen und von dort aus die Kabel durchtrennen. Die beiden ersten Blöcke blieben im Magerbeton des Hanges hängen–der dritte fiel direkt auf das Bein des Temporärarbeiters. Dieser trug keine schweren Verletzungen davon.

Der stellvertretende Oberstaatsanwalt Markus Julmy hat nun den erfahrenen Bauarbeiter mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Dazu kommt eine Busse von 300 Franken.

«Unfall war voraussehbar»

 Der Staatsanwalt argumentiert, der Unfall sei wahrscheinlich und voraussehbar gewesen. Der 38-Jährige sei fahrlässig vorgegangen, indem er nicht alle nötigen Sicherheitsmassnahmen, die er aus seiner Berufslehre kenne, angewandt habe. njb

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