Die Freiburger Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion genehmigt den kantonalen Nutzungsplan für das Agrico-Gelände. Der Nutzungsplan definiert den allgemeinen Rahmen, die Grundsätze sowie die städtebaulichen und landschaftlichen Massnahmen für eine koordinierte Entwicklung des 277’000 Quadratmeter grossen Geländes in Saint-Aubin. Das Ziel ist es, einen Campus zu entwickeln, der künftig eine führende Rolle bei Innovationen im Lebensmittelsektor spielen soll. Dabei soll er insbesondere in den Bereichen Mobilität und Energie nachhaltig und beispielhaft sein. Gegen den am 17. Dezember im Freiburger Amtsblatt veröffentlichten Genehmigungsentscheid kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden.
- Fräschels
- 08.03.2024
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- 08.03.2024
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