Der Boden war nass an diesen beiden Tagen Anfang März dieses Jahres. Ausserdem lag Schnee. Trotzdem hat ein Bauer auf einem Feld nahe der Saane in Broc Jauche ausgeführt. Laut Strafbefehl erklärte er bei seiner Anhörung, dass wegen eines technischen Problems viel Wasser in seine Jauchegrube gelangt sei. Deshalb sei diese voll gewesen, und er habe sich gezwungen gesehen, ein Teil der Gülle auszuführen.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft macht im Strafbefehl auf die Gefahren aufmerksam, die Jauche im nassen Boden darstelle. Der Dünger mische sich leicht mit Wasser und könne so in die Saane oder ins Grundwasser gelangen. Die Gewässer würden dadurch verschmutzt. Der Bauer wird deshalb wegen Vergehens gegen das Wasserschutzgesetz schuldig gesprochen. Er wird zu einer bedingten Strafe von zwölf Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, mit zwei Jahren Bewährung. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten in der Höhe von 245 Franken übernehmen. nas