LausanneDie kantonale Berufsbildungskommission hatte 2007 einem Landwirt aus dem Greyerzbezirk die Genehmigung entzogen, Lehrlinge auszubilden. Das Bundesgericht hat nun diesen Entscheid bestätigt. Der raue Umgang des Bauern mit seinen Lehrlingen hatte zu mehreren Vertragsauflösungen geführt. Mit dieser Haltung ist er laut Bundesgericht nicht geeignet, junge Menschen in einer sensiblen Phase zu betreuen. Der Bauer hatte erklärt, dass sein Umgang in der Landwirtschaft nicht ungewöhnlich sei. pj
Bericht Seite 5