Um seine Kühe von einem Feld auf ein anderes zu bringen, hat ein Bauer in Courtaman im vergangenen Frühling zwei blaue Schnüre gespannt. Er stellte jedoch keine Warnhinweise wie Verkehrshütchen auf, wie es im Strafbefehl gegen den Bauern heisst. Das wurde einer Velofahrerin zum Verhängnis. Sie sah die Schnüre nicht, fuhr mit der Vorderseite ihres Velos hinein und kam zu Fall. Dabei zog sie sich zahlreiche Verletzungen zu und musste mit der Ambulanz ins Spital nach Bern gebracht werden.
Den Bauern kommt das nun teuer zu stehen. Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer Busse von 800 Franken sowie einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 170 Franken mit einer Bewährung von zwei Jahren. Die Velofahrerin hatte zunächst auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt, zog diese jedoch einige Monate nach dem Vorfall zurück.