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Bauern missachteten Quarantäne

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Eine Busse von je 1000 Franken und Verfahrenskosten von 170 Franken – so lautet das Urteil, das die Freiburger Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl über drei Landwirte, darunter Vater und Sohn, ausgesprochen hat. Sie wurden verurteilt, weil sie am 22. Februar 2017 gegen das Tierseuchengesetz des Bundes verstossen haben.

Gefürchtete Krankheit

Was war geschehen? Im Kanton Freiburg tauchten Anfang dieses Jahres mehrere Fälle der gefürchteten Krankheit Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) auf. Eine Ausbreitung dieser hochansteckende Seuche kann nur verhindert werden, wenn die betroffenen Tiere eingeschläfert und möglicherweise infizierte Kühe und Herden isoliert werden (siehe auch Kasten).

28 Betriebe hatte das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen damals wegen BVD komplett gesperrt, weil die Krankheit auf den Höfen nachgewiesen worden war, auf 29 weiteren waren einzelne Tiere isoliert (die FN berichteten).

Eine Herde unter Quarantäne

Unter den betroffenen Betrieben war auch einer aus dem Saanebezirk, geführt von Vater und Sohn. Ihr Viehbestand war unter Quarantäne gesetzt, weil einige Tiere auf dem Hof positiv auf BVD getestet worden waren. Den Landwirten war es verboten worden, ihre Tiere in indirekten oder direkten Kontakt zu anderen Viehbeständen zu bringen.

Daran hielten sie sich aber nicht. Sie liessen es zu, dass eine Kuh von einem anderen Hof in der gleichen Gemeinde im Saanebezirk, auf ihren Betrieb kam. Und das zweimal zum Milchabwiegen, am Morgen und am Abend desselben Tages. Mit diesem Verhalten haben sie in Kauf genommen, dass auch der Bestand des zweiten Hofs von der Seuche betroffen werden konnte. Der Landwirt dieses Betriebs war darüber informiert, dass die Kühe der Bauern eigentlich gesperrt sind, wie aus dem soeben veröffentlichten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Mit der Kuh an eine Expo

Drei Tage später hat der zweite Landwirt jene Kuh, die in Kontakt mit den wegen BVD-gesperrten Tieren kam,  an der Expo Holstein Sarine in Bulle ausgestellt. Dort kam das Verhalten in der Folge an den Tag (die FN berichteten). Es bestand somit ein gewisses Risiko, dass auch die anderen an dieser Viehausstellung präsentierten Tiere von der Virenkrankheit angesteckt werden. Als Konsequenz der Vorfälle wurde die für einen Monat später angesagte nationale Ausstellung von Holstein- und Red-Holstein-Kühen, Expo Bulle, abgesagt.

Bestraft wurde nicht nur der Besitzer der Kuh, die verbotenerweise verlegt worden war, ein damals 34-jähriger Landwirt, sondern auch die Inhaber des befreundeten gesperrten Betriebs. Alle drei erhielten die gleich hohe Strafe.

Zahlen und Fakten

Seuche wird langsam eingedämmt

Die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) ist eine Virenkrankheit bei Rindern. Chronisch befallene Tiere scheiden das Virus während ihres ganzen Lebens aus. Diese Tiere, die eine Gefahr für die trächtigen Rinder und die ungeborenen Kälber sind, müssen eingeschläfert werden. Seit 2008 läuft ein Ausrottungsprogramm des Bundes – mit Erfolg. Wurden 2008 noch fast 4500 Fälle registriert, waren es 2014 nur noch 44. Die Krankheit gilt als fast ausgerottet, über 99,5 Prozent der Rinderhaltungen sind gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BVD-frei. Das gehäufte Auftreten im Februar im Kanton Freiburg hat schweizweit für Aufsehen gesorgt. Andere Kantone waren nicht in diesem Ausmass betroffen.

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