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Baulandhandel zwischen Gemeinden erfordert einen langen Atem

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Es gibt eine Möglichkeit, das Bauzonenmoratorium zu umgehen, das bis 2019 gilt, und diese heisst Baulandhandel: Will eine Gemeinde Land einzonen, muss eine andere simultan die gleiche Fläche auszonen. Alterswil und Villeneuve sind die beiden ersten Gemeinden, die diesen Prozess bis zur öffentlichen Auflage durchlaufen haben. Eine Umfrage bei Gemeinden und beim Kanton zeigt, dass dieser Ausgleich jedoch alles andere als einfach ist. Ist das Land in Privatbesitz, kann ein langer Rechtsstreit folgen. Deshalb will der Greyerzbezirk nun ein eigenes Austauschsystem schaffen. ak

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